Für eine freiberufliche Tätigkeit eine Rechnung stellen

Viele Menschen arbeiten heutzutage als sogenannte Freelancer, also freiberuflich, und bekommen Aufträge, die sie am Monatsende abrechnen. Bei der Stellung einer Rechnung müssen einige Formalitäten beachtet werden.

 

Um eine Rechnung ausstellen zu können, sollten freiberufliche Mitarbeiter zunächst einen Gewerbeschein oder eine Anmeldung als Freiberufler haben. Diese Anmeldungen berechtigen sie noch nicht zur Ausübung jeder Tätigkeit, beispielsweise in der Gastronomie sind noch andere Genehmigungen erforderlich. Ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit kann bei jeder Gemeinde oder beim zuständigen Bürgerservice der Stadt angemeldet werden. Wichtig ist dann noch das Finanzamt, dieses teilt dem Freiberufler eine Steuernummer zu, unter dieser er fortan seine Steuererklärung abgeben kann. Nicht immer müssen Freiberufler automatisch auch Steuern zahlen, das hängt von der Höhe ihrer Einnahmen ab. Bis zu einem bestimmten Freibetrag im Jahr, der beim Finanzamt erfragt werden kann, muss auf das kleine Einkommen keine Steuer gezahlt werden. Wichtig hierfür ist in jedem Fall, dass pro Monat eine Grenze von 400 Euro nicht überschritten wird. Als sogenannter Kleinunternehmer muss man auf der Rechnung auch keine Umsatzsteuer ausweisen, hierfür reicht ein entsprechender Vermerk.

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Beim Aufbau einer Rechnung ist es wichtig, formal korrekt alle wichtigen Elemente hineinzuschreiben, um später bei der Steuererklärung auch richtige Angaben machen zu können. Freiberufler können sich mit diesen Angaben entweder selbst eine Rechnung zusammenstellen, oder auch eine Vorlage aus dem Internet herunterladen, was besonders für Anfänger leichter ist. Zunächst sollte auf der Rechnung die eigene Firmenbezeichnung oder einfach der Name und die Adresse erscheinen. Kontaktdaten sind hilfreich für Nachfragen seitens der Auftraggeber. Ebenfalls bei den eigenen Daten sollte die Steuernummer aufgeführt werden und das zuständige Finanzamt, Auftraggeber können nur mit diesen Angaben ordnungsgemäß abrechnen.

Wie bei einem Brief folgt auf der linken Seite der Rechnung die Anschrift des Auftraggebers. Ein Datum der Rechnungsstellung darf in jedem Fall nicht fehlen, die Rechnung kann so auch besser zugeordnet werden. Ebenfalls wichtig ist eine Rechnungsnummer, die sich der Freiberufler selbst überlegen kann, sinnvoll ist eine Kombination aus Ziffern für den Monat und Buchstaben für den Auftraggeber. Im Hauptteil der Rechnung werden nun alle Leistungen aufgeführt, die abgerechnet werden sollen. Für jede Einzelleistung sollte ein Datum, eine Einheit, eine Leistungsbeschreibung, ein Einzel- und der Gesamtpreis aufgeführt werden. Reicht eine Seite für alle aufgeführten Leistungen nicht aus, können diese auch auf Seite 2 fortgeführt werden, hilfreich ist dann eine Nummerierung der Seiten. Die Gesamtsumme der Rechnung sollte jedoch in jedem Fall auf der ersten Rechnungsseite erscheinen. Fällt der Freiberufler nicht in den steuerlichen Freibetrag oder die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung, muss zusätzlich die Umsatzsteuer einberechnet und aufgeführt werden. Ist das nicht der Fall, kann dies mit einem Vermerk unter der Gesamtsumme weggelassen werden. Anschließend sollte noch das Konto genannt werden, auf das die Rechnungssumme überwiesen werden sollte. Mit einem freundlichen Gruß kann die Rechnung dann abgeschlossen werden. Eine eigenhändige Unterschrift macht das Dokument persönlicher.

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