Fristgerechte Kündigung: Was muss beachtet werden?

Die fristgerechte Kündigung ist die häufigste Kündigungsart. In der Regel gibt es für alle Dauerschuldverhältnisse Kündigungsfristen, die man beachten muss. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

 

Die fristgerechte Kündigung, die auch als ordentliche Kündigung bezeichnet wird, beachtet die vereinbarte Kündigungsfrist. Der Vertrag wird fristgerecht, also vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt. Die Voraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung sind in der Regel sehr verschieden und werden durch die Art des Vertrages, der gekündigt werden soll, bestimmt. Enthält der Vertrag keine Regelungen zur Kündigung, so gelten de gesetzlichen Regelungen. Wer fristgerecht kündigen möchte, sollte auch die besonderen Formen beachten, die für die Kündigung verschiedener Dauerschuldverhältnisse zwingend vorgeschrieben sind. Bei den meisten Kündigungen empfiehlt es sich, die Schriftform zu wählen. Genaue Regelungen findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Links zum ThemaSeite vorschlagen >
  • Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.

Das Gegenteil einer ordentlichen Kündigung ist die fristlose beziehungsweise außerordentliche Kündigung. In vielen Fällen ist es nämlich möglich, einen Vertrag auch ohne das Einhalten der Kündigungsfrist zu beenden. In diesem Fall muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund ist unter anderem dann gegeben, wenn die Weiterführung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Was das im Einzelfall genau für Gründe sein können, ist sehr verschieden. Diese Form der Kündigung hat vor allem im Miet- und Arbeitsrecht eine praktische Bedeutung. In der Regel schreibt das Gesetz vor, dass vor einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, zunächst ein Versuch unternommen werden muss, den Grund zu beseitigen beziehungsweise muss zunächst eine Abmahnung wegen eben diesem wichtigen Grund erfolgen. In besonders schweren Fällen ist es im Arbeitsrecht jedoch durchaus zulässig auf eine Abmahnung zu verzichten und sofort die Kündigung auszusprechen. Gesetzliche Regeln zur außerordentlichen Kündigung findet man im BGB. Neben der fristlosen und der fristgerechten Kündigung gibt es außerdem die sogenannte Änderungskündigung. Diese Art der Kündigung beinhaltet das Angebot, das Vertragsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. Auch diese Form hat vor allem im Miet- und Arbeitsrecht praktische Relevanz erlangt.

Ein Kündigungs-Schreiben sollte formal richtig sein

Eine rechtswirksame Kündigung ist vorschriftsmäßig

Wie man in seiner Firma einen Betriebsrat gründen kann

Offene Lehrstellen sind meistens sehr begehrt

Das eigene Logo schützen kann rechtlich sinnvoll sein

Gut bezahlte und interessante Jobs in allen Branchen

Urkundenvorlagen zum Herunterladen für alle Anlässe

Gutscheine gestalten und anderen eine Freude machen

IT-Gehälter im Vergleich: Wer verdient wie viel?

2009  2010  2011  2012 
Zum Heizen und Kochen geeignet: LPG Flüssiggas

Gase, die durch Kompression und Kühlung verflüssigt worden sind, werden auc


Asiatische Messer: für Köche, die gern gut abschneiden.

Wer gerne kocht, braucht das richtige Handwerkszeug, um seine kulinarischen


Reopening des "New Museum on the Bowery"

Zeitgenössische Kunst muss gefeiert werden! Das fanden nicht nur viele kuns


Viel zu beachten: Eine Wohnung günstig kaufen

Wer eine Wohnung günstig kaufen möchte, sollte sich frühzeitig nach passend


Hohe Zinsen durch Festgeld: Angebote vergleichen

Zinsen spielen keinen unwesentlichen Teil, denn die Sparer wollen eine hohe


Kroatien Pauschalreise: stressfrei in den Urlaub

Wer seinen Urlaub vom ersten Tag an genießen möchte, für den ist eine Kroat


Probleme, wenn der Personalausweis abgelaufen ist

Man hat nicht immer vor Augen, ob der eigene Personalausweis abgelaufen ist