Fristgerechte Kündigung: Was muss beachtet werden?
Die fristgerechte Kündigung ist die häufigste Kündigungsart. In der Regel gibt es für alle Dauerschuldverhältnisse Kündigungsfristen, die man beachten muss. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Die fristgerechte Kündigung, die auch als ordentliche Kündigung bezeichnet wird, beachtet die vereinbarte Kündigungsfrist. Der Vertrag wird fristgerecht, also vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt. Die Voraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung sind in der Regel sehr verschieden und werden durch die Art des Vertrages, der gekündigt werden soll, bestimmt. Enthält der Vertrag keine Regelungen zur Kündigung, so gelten de gesetzlichen Regelungen. Wer fristgerecht kündigen möchte, sollte auch die besonderen Formen beachten, die für die Kündigung verschiedener Dauerschuldverhältnisse zwingend vorgeschrieben sind. Bei den meisten Kündigungen empfiehlt es sich, die Schriftform zu wählen. Genaue Regelungen findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
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Das Gegenteil einer ordentlichen Kündigung ist die fristlose beziehungsweise außerordentliche Kündigung. In vielen Fällen ist es nämlich möglich, einen Vertrag auch ohne das Einhalten der Kündigungsfrist zu beenden. In diesem Fall muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund ist unter anderem dann gegeben, wenn die Weiterführung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Was das im Einzelfall genau für Gründe sein können, ist sehr verschieden. Diese Form der Kündigung hat vor allem im Miet- und Arbeitsrecht eine praktische Bedeutung. In der Regel schreibt das Gesetz vor, dass vor einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, zunächst ein Versuch unternommen werden muss, den Grund zu beseitigen beziehungsweise muss zunächst eine Abmahnung wegen eben diesem wichtigen Grund erfolgen. In besonders schweren Fällen ist es im Arbeitsrecht jedoch durchaus zulässig auf eine Abmahnung zu verzichten und sofort die Kündigung auszusprechen. Gesetzliche Regeln zur außerordentlichen Kündigung findet man im BGB. Neben der fristlosen und der fristgerechten Kündigung gibt es außerdem die sogenannte Änderungskündigung. Diese Art der Kündigung beinhaltet das Angebot, das Vertragsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. Auch diese Form hat vor allem im Miet- und Arbeitsrecht praktische Relevanz erlangt.
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