Freiberufliche Arbeit - ein attraktiver Nebenverdienst

Wenn der Hauptberuf nicht die völlige Erfüllung ist, oder das Gehalt einfach zu klein, um sich bestimmte Wünsche damit zu erfüllen, kann freiberufliche Arbeit eine gute Ergänzung sein.

 

Ein Traum sehr vieler Menschen ist es, nicht mehr für den Gewinn eines anderen zu arbeiten. Also nicht für die Steigerung des Kapitals eines Unternehmers, bei dem man angestellt ist, zu sorgen, sondern in die eigene Tasche zu wirtschaften. Sein eigener Chef zu sein und nur sich selbst verantwortlich - das ist eine schöne und erstrebenswerte Sache. Doch den meisten Arbeitnehmern fehlt der Mut, sich einfach von der Sicherheit des Angestellten-Daseins zu verabschieden und mit einem Mal in die ungewisse Zukunft als Freiberufler zu springen. Das ist auch nicht unbedingt notwendig, denn freiberufliche Arbeit lässt sich auch wunderbar als Nebenverdienst annehmen.

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Natürlich geht es dabei nicht unbedingt um die klassischen vom Gesetz festgelegten freien Berufe wie Arzt, Apotheker, Anwalt oder Ingenieur, die sich nur bedingt für einen Nebenerwerb eignen. Es gibt jedoch weitere Tätigkeiten, die unter die Definition freier Beruf fallen und denen man sehr gut als Nebenjob nachgehen kann. Darunter fallen besonders kreative Berufe wie Fotograf, Musiker oder Designer aber auch pädagogische Tätigkeiten wie die eines Dozenten. Diese Tätigkeiten kann man hervorragend am Wochenende oder abends nach dem Hauptberuf durchführen. Das ist nicht nur eine schöne Gelegenheit, ein wenig mehr zu verdienen, sondern auch eine Möglichkeit ganz unverbindlich auszutesten, ob sich die freiberufliche Arbeit vielleicht so erfolgreich gestaltet, dass sie irgendwann zum Hauptberuf avancieren kann und der Traum von der Selbstständigkeit wahr wird.

Der Vorteil freiberuflicher Arbeit ist neben der Eigenverantwortlichkeit in der Organisation und Durchführung die besondere steuerliche Stellung. Wer nebenberuflich einem freien Beruf nachgeht, muss dies beim Finanzamt lediglich formlos anmelden und bleibt mit seinen Einkünften daraus von der Gewerbesteuer befreit. Lediglich Umsatz- und Einkommensteuer werden auf das Einkommen aus freiberuflicher Arbeit erhoben, aber auch nur, wenn die Einkünfte einen bestimmten Freibetrag übersteigen. Damit ist ein sanfter Übergang in eine volle Selbstständigkeit aber auch eine lukrative Nebentätigkeit möglich.

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