Der Leistungsbezug einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

Immer mehr Familien beziehen aufgrund von Arbeitslosigkeit, Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch. Familien mit Kindern gelten als Hartz IV Bedarfsgemeinschaft und sind auf Unterstützung angewiesen.

 

Arbeitslosigkeit ist ein Thema, mit dem sich immer mehr Menschen identifizieren müssen. Aus irgendwelchen Gründen hat man seine Arbeit verloren und ist früher oder später auf Arbeitslosengeld II - auch Hartz IV genannt - angewiesen. Die Bedürftigkeit einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft ist vom Gesamteinkommen abhängig. Diese besteht aus allen Mitgliedern einer Familie, die zusammenwohnen, wobei auch Lebenspartner hierzu gezählt werden. Das gesamte Einkommen wird zusammengerechnet und nach den Bestimmungen der Hartz IV Regelungen auf Angemessenheit überprüft. Pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird ein Grundbetrag veranschlagt und auf die Menge der Angehörigen aufgerechnet. Miete und Nebenkosten werden separat berechnet. Doch auch hier gibt es klare Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Eine Wohnung, die gefällt, einfach anzumieten ist hier nicht immer möglich. Diese Richtlinien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Hier sind Größe sowie Kalt- und Warmmiete von Bedeutung. Erst nach schriftlich bestätigter Übernahme vonseiten des zuständigen sozialen Trägers, darf der Mietvertrag abgeschlossen werden. Wird dies nicht beachtet, und ein Mietverhältnis ist durch Unterzeichnung eines rechtskräftigen Mietvertrages eingegangen worden, bevor der soziale Träger zugestimmt hat, kann die Kostenübernahme abgelehnt werden.

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Nicht immer sind alle Mitglieder einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft zwingend arbeitslos. Zum Leistungsbezug berechtigt sind alle, deren Einkommen unter dem von der Hartz IV Regelung berechneten Einkommenssatz liegen. Bezeichnet wird diese Grenze auch als Existenzminimum. Dies kann bedeuten, dass bei einer Familie mit bis zu 5 Kindern grundsätzlich ein oder zwei Einkommen vorhanden sind, aber die Einkommensgrenze zur Sicherung des Lebensunterhaltes zusammen mit dem zustehenden Kindergeld unterschritten wird und somit ein Leistungsanspruch besteht. Doch ein solches Gesamteinkommen, so gut dies auch klingen mag, ist derart knapp berechnet, dass ein Leben in Luxus vollkommen unmöglich ist. Diese Leistung hilft lediglich über schwere Zeiten hinweg. Schnell wieder Arbeit zu finden, ist unumgänglich.

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