Der Ausbildungsbeihilfe-Antrag - alle Fakten zum Thema

Nicht in jedem Beruf ist das Ausbildungsgehalt hoch genug, um die Lebenshaltung zu finanzieren. Dann kann man die sogenannte Ausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur am Ort beantragen.

 

Eine Berufsausbildung ist wichtig, um im späteren Leben Arbeit zu bekommen. Deshalb nehmen es viele Jugendliche auf sich, für ihre Ausbildung in eine andere Stadt zu ziehen. Das zieht natürlich weitere Schwierigkeiten nach sich, denn nicht immer reicht das Gehalt aus, um eine eigene Wohnung, Strom und Lebensmittel zu bezahlen. Viele Auszubildende sind daher gezwungen, von ihrem Elternhaus weite Wege auf sich zu nehmen oder ganz auf die Ausbildung zu verzichten. Damit das nicht passiert, zahlt die Arbeitsagentur Auszubildenden eine sogenannte Beihilfe. Dabei handelt es sich um eine Aufstockung des Gehalts, mit der es möglich sein soll, die Lebenshaltungskosten zu tragen.

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Damit man Ausbildungsbeihilfe bekommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Am wichtigsten ist natürlich, dass man überhaupt einen Ausbildungsvertrag hat. Der Ort, an dem man in die Lehre geht, muss so weit vom Elternhaus entfernt liegen, dass es nicht vertretbar wäre, jeden Tag dorthin zu fahren. Außerdem darf man von anderen staatlichen Stellen nicht schon andere Fördergelder beziehen. In Einzelfällen kann die Berufsberatung die Auszahlung der Beihilfe verweigern, wenn der Berater den Eindruck hat, dass man seinen beruflichen Abschluss nicht erreichen wird. Deshalb wird man zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, nachdem man seinen Antrag auf Beihilfe gestellt hat.

Auch zur Dauer der Förderung und anderen Kriterien gibt es feste Richtlinien. So gibt es die Ausbildungsbeihilfe nur, solange man sich in der Ausbildung befindet. Wie hoch die Beihilfe ist, hängt vom Einkommen ab. In Berufen, in denen man sehr wenig Geld verdient, wird die Unterstützung also höher sein als in Berufen, in denen man mehr Geld verdient. Außerdem ist man als Auszubildender verpflichtet, sofort zu melden, wenn sich in den persönlichen Lebensumständen etwas ändert. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn man die Ausbildung beendet, aber auch, wenn man zum Beispiel heiratet. Dann wird das Einkommen des Ehegatten nämlich ebenfalls berücksichtigt. Unter Umständen wird das eigene Einkommen dadurch so hoch, dass man keinen Anspruch mehr auf Unterstützung hat.

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