Den Arbeitsvertrag kündigen und Fristen beachten

Wer seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, muss dabei bestimmte Fristen beachten, die vertraglich festgelegt sind. Außerdem ergeben sich daraus Konsequenzen für den Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen.

 

Es kann viele Gründe geben, warum man einen Arbeitsvertrag kündigen möchte. Oft füllt einen der derzeitige Job nicht mehr voll aus, oder es bietet sich die Chance auf eine attraktivere Stelle. Viele möchten sich auch beruflich komplett neu orientieren oder fühlen sich bei ihrer derzeitigen Arbeitsstelle einfach nicht mehr wohl. Schlimmstenfalls ist sogar Mobbing der Grund, sich nach einer neuen Stelle umzusehen.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer hat prinzipiell die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ist vertraglich nichts anderes festgehalten, gilt hierbei für den Angestellten eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Für Arbeitgeber sind die Kündigungsfristen meist nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. In dem Schreiben sollten die eigenen persönlichen Daten sowie Name und Anschrift des Arbeitgebers, das aktuelle Datum und das Kündigungsdatum enthalten sein. Außerdem ist eine handschriftliche Unterschrift erforderlich.

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So weit möglich sollte man erst nach einer neuen Stelle suchen und dann den Arbeitsvertrag kündigen. In den ersten drei Monaten nach der Kündigung besteht nämlich keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer damit dennoch nicht warten möchte, sollte daher etwas Geld zur Seite legen, um diese Zeit finanziell zu überbrücken. Dies gilt übrigens auch, wenn der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers fristlos gekündigt wird. Da dies nur bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers möglich ist, wird hier ebenfalls eine dreimonatige Sperre verhängt. Sollte die Kündigung ungerechtfertigt sein, sollte man so schnell wie möglich Einspruch erheben. Wer eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann sich an diese wenden. Ansonsten sollte ein klärendes Gespräch gesucht werden mit dem Ziel, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Weigert sich der Arbeitgeber, sollte man prüfen, wie aussichtsreich eine Klage wäre. Da diese ebenfalls mit Kosten verbunden ist, sollte man sie nur in Erwägung ziehen, wenn die Kündigung tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt.

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