Ausbildungsplätze als Einzelhandelskauffrau finden

Im Einzelhandel sind verhältnismäßig viele Stellen verfügbar, die abwechslungsreich, aber auch mit Stress und unregelmäßigen Arbeitszeiten verbunden sind. Dies sollte man bei der Wahl der Ausbildung bedenken.

 

Für die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau ist theoretisch der Hauptschulabschluss ausreichend, in der Praxis verlangen aber viele Unternehmen die Mittlere Reife. Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit, sich zunächst in zwei Jahren zur Verkäuferin ausbilden zu lassen. Anschließend kann man in einem weiteren Jahr den Abschluss als Einzelhandelskauffrau erwerben. In manchen Kaufhäusern und Supermärkten ist es sogar üblich, zunächst nur Auszubildende zur Verkäuferin einzustellen und diese anschließend für die ergänzende Ausbildung zu übernehmen, sofern sie zufriedenstellende Arbeit abgeliefert haben.

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Ein ordentliches Abschlusszeugnis alleine reicht noch nicht aus, um eine Ausbildungsstelle als Einzelhandelskauffrau zu ergattern; eine positive Ausstrahlung und die Freude an der Arbeit mit anderen Menschen sind mindestens ebenso wichtig. Die Auszubildenden sollten in der Lage sein, auf die verschiedensten Kunden einzugehen und diese kompetent zu beraten. Dabei ist eine gute Menschenkenntnis sehr hilfreich, da jeder Kunde etwas anders reagiert und seine eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen hat. Viele Unternehmen erwarten von den Bewerbern daher, dass sie ihre Fähigkeiten zunächst an einem Probetag oder im Rahmen eines kurzen Praktikums unter Beweis stellen. Während dieser Zeit wird natürlich noch keine perfekte Arbeit erwartet, es geht vielmehr darum, den Umgang mit den Kunden und Mitarbeitern sowie die Einsatzbereitschaft der angehenden Auszubildenden zu prüfen.

In den ersten beiden Ausbildungsjahren ist der Unterricht für angehende Einzelhandelskaufleute und Verkäufer identisch. Im dritten Jahr werden schließlich weitere Fähigkeiten vermittelt, unter anderem im Bereich des Marketings, der Warenwirtschaft oder des Personalmanagements. Zum Abschluss der Ausbildung sind zwei Prüfungen zu absolvieren. Im schriftlichen Teil werden sowohl allgemeinbildende als auch fachspezifische Kenntnisse überprüft, im mündlichen Teil muss sich die Auszubildende in einem fallbezogenen Fachgespräch beweisen. Bei Nichtbestehen darf man die Prüfung bis zu zwei Mal wiederholen, ehe die Ausbildung endgültig als gescheitert gilt.

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