Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen hat Konsequenzen
Einen Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen will gut überlegt sein. Die Gründe für eine solche vorzeitige Vertragsbeendigung müssen stichhaltig genug sein, um einer Überprüfung auch vor Gericht standzuhalten.
Ein Arbeitsvertrag wird meist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dies ist ein sogenanntes unbefristetes Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz dazu steht ein befristetes Arbeitsverhältnis, das von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Eventuell sucht ein Arbeitgeber nur eine Vertretung für eine Mitarbeiterin, die sich im Mutterschutz befindet. In einem solchen Fall ist klar, dass die vakante Position wieder von der eigentlichen Stelleninhaberin besetzt wird. Dabei kann sich der tatsächliche Zeitpunkt, zu dem dies geschieht, durchaus verschieben. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, ein befristetes Arbeitsverhältnis zu verlängern, sodass hier eine gewisse Flexibilität möglich ist. Und für einen Arbeitnehmer, der nur eine gewisse Zeit überbrücken muss, weil er dann mit etwas Neuem beginnt, kann ein befristeter Arbeitsvertrag ebenfalls eine gute Lösung sein. Einen solchen Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen geht übrigens nur dann, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Ansonsten gilt der befristete Arbeitsvertrag für den vereinbarten Zeitraum.
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Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag erfolgt die Beendigung durch eine Kündigung. Diese kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Die dabei einzuhaltenden Fristen sind im Gesetz geregelt, können aber durch Tarifverträge und individuelle Absprachen im Arbeitsvertrag geändert werden. Dies geht allerdings nur zugunsten des Arbeitnehmers und darf nicht zu dessen Nachteil sein. Kündigt ein Arbeitnehmer, so genügt ein Schreiben mit der entsprechenden Willenserklärung und dem Kündigungstermin unter Einhaltung der Fristen. Bevor ein Arbeitgeber kündigen kann, muss er verschiedene Schritte einhalten und die Kündigung auch begründen. Weiterhin muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er sich bei der Agentur für Arbeit melden muss und innerhalb welcher Frist.
Einen Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen bedeutet in den meisten Fällen eine fristlose Kündigung. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Alternativ kann aber auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden und die Beendigung regeln.
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