Arbeitsvertrag-Download: Muster findet man im Internet

Muster für Arbeitsverträge findet man unter anderem im Internet. Ein Arbeitsvertrag-Download ist in der Regel kostenpflichtig. Wer keine Standardverträge verwenden möchte, der sollte einen Anwalt konsultieren.

 

Als Unternehmer benötigt man eine Reihe von Verträgen: zur Gesellschaftsgründung, bei Käufen und Verkäufen und zum Beispiel auch für die Erbringung von Leistungen. Besonders kleine Unternehmen und Existenzgründer möchten hierbei gern Kosten sparen und nicht bei jedem neuen Vertrag, den sie benötigen, einen Anwalt einschalten. In der Fachliteratur und auch im Internet findet man eine Reihe von Anbietern, die Musterverträge für wenig Geld verkaufen. So findet man beispielsweise ein Arbeitsvertrag-Download oder auch alle möglichen anderen Verträge zum Herunterladen. Diese Downloads sind in der Regel kostenpflichtig, aber nicht besonders teuer. Es gibt jedoch durchaus auch kostenlose Downloads. Ein Arbeitsvertrag-Download gibt es für die unterschiedlichsten Arbeitsverträge: für Praktikantenstellen oder auch Voll- oder Teilzeitverträge. Kostenlose Downloads findet man häufig auf Seiten, die für Existenzgründer bestimmt sind.

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Man sollte jedoch hierbei bedenken, dass es sich um Standardverträge handelt, die in einzelnen Punkten eventuell nicht den persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte also dennoch einen Anwalt konsultieren. Dasselbe gilt übrigens auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist unbedingt davon abzuraten sich Verträge oder rechtliche Dokumente „zusammenzukopieren“. Wie gut oder schlecht ein Vertrag wirklich ist, merkt man häufig erst, wenn ein Schaden eingetreten ist. Und dann ist es schon zu spät.

Ein Arbeitsvertrag sollte die folgenden Daten enthalten: Name und Anschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, die Höhe der Vergütung sowie die unterschiedlichen Leistungspflichten. Darüber hinaus sollten auch die Inhalte, die Zeit und der Ort der Arbeitsleistung Bestandteil eines solchen Vertrages sein. Es gibt Arbeitsverträge, die unbefristet, aber auch solche die auf einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden. Dies muss ebenso fixiert werden wie Regelungen zum Urlaub, zur Kündigung und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch eine Probezeit muss vertraglich fixiert werden. All diese Vereinbarungen müssen natürlich mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Einklang sein.

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