Altersteilzeitvertrag: Ändern mussten ihn die Firmen
Im Jahr 2007 ist eines der größten Frühverrentungs-Programme Deutschlands ausgelaufen. In den Ruhestand ging damals die alte Altersteilzeit. Beim Altersteilzeitvertrag ändern sich jetzt nämlich zwei Dinge.
1996 ist die Altersteilzeit in Kraft getreten. Bis 2007 machten rund 400.000 Beschäftigte davon Gebrauch mit einem Altersteilzeitvertrag. Ändern konnten Arbeitnehmer ab 55 dann ihr Leben, indem sie ihre Arbeitszeit auf die Hälfte reduzierten. Dies stand im Altersteilzeitvertrag. Ändern konnte man auch die finanzielle Situation, indem der Arbeitgeber das um die Hälfte reduzierte Gehalt noch einmal um 20% aufstockte. Sozialabgaben- und steuerfrei war dieser Beitrag in dieser Variante. Altersteilzeit ist auch jetzt noch möglich. Dennoch haben sich zwei Dinge grundlegend geändert. Wenn Unternehmen nämlich einen neuen Arbeitnehmer für den Kollegen einstellen, der in Altersteilzeit gegangen ist, bekamen sie zuvor von der Bundesagentur für Arbeit immer einen Zuschuss. Der ist weggefallen. Denn Ende 2009 ist diese Förderung ausgelaufen. Die Arbeitsagentur darf längstens für Fälle zahlen, die bis 2015 bestehen. Sie darf jedoch keine neue Förderung mehr genehmigen.
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Somit entfällt für Arbeitnehmer ein großer finanzieller Reiz, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Reizvoll ist dies lediglich noch für Arbeitnehmer, die bei großen Konzernen arbeiten, welche die Aufstockung aus eigener Tasche finanzieren. Wenn Arbeitnehmer bei der Rente keine Abschläge in Kauf nehmen wollen, müssen sie bei der potentiellen Altersteilzeit immer ihren Eintrittszeitpunkt nach oben ausrichten. Denn das Eintrittsalter erhöht sich schließlich. Damit wird also auch der Zeitraum zwischen Rentenbeginn und möglichem Altersteilzeitbeginn in die Länge gezogen. Für die „Generation 52 plus“ hatte der Gesetzgeber allerdings noch eine Vertrauensschutzregelung ins Leben gerufen. Noch bis Ende 2006 konnten Arbeitnehmer, die zwischen 1952 und 1954 auf die Welt gekommen sind, einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Mit 65 können diese Arbeitgeber noch ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Da das Altersteilzeitgesetz von Firmen auch genutzt worden war, damit man Stellen sozialverträglich abbauen konnte, war das Auslaufen der finanziellen Förderung der Altersteilzeit eine einschneidende Maßnahme mit Konsequenzen.
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