Altersteilzeit im Blockmodell oder Gleichverteilung
Wer über 55 Jahre ist und in Deutschland oder Österreich lebt, kann die Möglichkeit nutzen, nur noch in Teilzeit tätig zu sein. Das Zauberwort heißt Altersteilzeit im Blockmodell oder im Gleichverteilungsmodell.
Der Übergang in den Ruhestand gestaltet sich fließender, wenn die Arbeitszeit bereits einige Jahre zuvor eingeschränkt beziehungsweise die aktive Tätigkeit vorzeitig beendet wird. Ein zusätzlicher Vorteil: Sobald durch die Altersteilzeit älterer Berufstätiger Arbeitsplätze für junge Arbeitnehmer entstehen, wird die Teilzeit im Alter von der jeweiligen Arbeitsmarktverwaltung finanziell unterstützt. In Deutschland geschieht eine Regelung durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sowie eine finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit.
Man unterscheidet zwei Arten der Altersteilzeit: die kontinuierliche Teilzeit (auch Gleichverteilungsmodell) und die Altersteilzeit im Blockmodell. Bei dem Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers für die gesamte Zeit auf die Hälfte seiner vorherigen Arbeitszeit reduziert. Heute wird diese Form nur noch selten angewandt. Das Blockmodell stellt hingegen das neuere und mit 90 % Anwendung das beliebtere Modell dar. Dabei unterteilt man die Altersteilzeit in zwei Beschäftigungsphasen mit gleicher Dauer. Während der ersten Phase, der Arbeitsphase, wird die ursprüngliche wöchentliche Arbeitszeit beibehalten. Die zweite Phase, die sogenannte Freistellungsphase, sieht eine Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitsleistung vor. Somit wird auch hier über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit im Blockmodell die Arbeitszeit reduziert.
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Im Grunde genommen entspricht die Altersteilzeit einer gewöhnlichen Teilzeitbeschäftigung. Der zentrale Gegensatz zur normalen Teilzeittätigkeit ergibt sich vor allem aus den Förderungsvoraussetzungen, die zum einen die Aufstockung des Regelarbeitsentgeltes und der Rentenversicherungsbeiträge betreffen. Zusätzlich muss pro Arbeitnehmer in Altersteilzeit ein arbeitslos gemeldeter Arbeitnehmer oder ein Ausgebildeter regulär beschäftigt werden. Alternativ ist die Beschäftigung eines Auszubildenden möglich.
Durch die Einführung der Altersteilzeit wird älteren Menschen ein gleitender und frühzeitiger Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ermöglicht und gleichzeitig ein Anreiz für neue Besetzungen der freigewordenen Arbeitsplätze geschaffen.
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