Als Gegengewicht eine neue Gewerkschaft gründen

In Zeiten, in denen Arbeitnehmer oft mit drastischen Entscheidungen des Arbeitgebers konfrontiert werden, ist es wichtig zusammenzuhalten. Aus diesem Grund wollen immer mehr Arbeitnehmer eine Gewerkschaft gründen.

 

Zwar gibt es für alle Berufsbereiche eine etablierte Gewerkschaft, doch in Einzelfällen reichen die Bemühungen für einen Betrieb nicht aus. Zudem lassen sich einige Wirtschaftsbereiche nicht eindeutig einer Gewerkschaft zuordnen. Wer in einem solchen Fall als Arbeitnehmer eine Gewerkschaft gründen möchte, muss die Voraussetzungen dafür genau kennen. Nach dem Arbeitsrecht gelten Gewerkschaften als besonders geschützt. Viele kleinere Gewerkschaften werden als eingetragener Verein gegründet. In diesem Fall werden die Mitglieder des Vereins dann zu juristischen Personen im Sinne des Arbeitsrechts. Aus diesem Grund müssen Gründer von Gewerkschaften mindestens volljährig sein.

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Wer eine Gewerkschaft gründen möchte und dazu den Weg des eingetragenen Vereins wählt, muss diesen beim Amtsgericht des Gründungsortes eintragen lassen. Zwingend vorgeschrieben ist, dass dem Verein mindestens drei Personen angehören müssen. Darüber hinaus gibt es keine Bestimmungen über eine Mitgliederzahl. Wichtig ist dabei, dass der Verein, also in diesem Fall die Gewerkschaft, keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen darf. Bei der Werbung für die neue Gewerkschaft müssen die Gründer jedoch beachten, dass der Arbeitgeber Veranstaltungen während der Arbeitszeit verbieten und sanktionieren darf, die Störung des Arbeitsbetriebes ist unzulässig. Die Gründung einer Gewerkschaft ist jedoch in jedem Betrieb, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, zulässig.

Wer eine Gewerkschaft gründen möchte, wird in der Regel auch einen Betriebsrat zusammenstellen. Dieser wird von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählt und vertritt die Angelegenheiten der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Zur Betriebsratswahl darf sich jeder Mitarbeiter eines Betriebes melden, dies gilt auch für Auszubildende. Vor der Gründung einer Gewerkschaft und der Betriebsratswahl sollten sich Beschäftigte jedoch genau mit dem Thema auseinandersetzen. Eine Gewerkschaft hat unterschiedliche Aufgaben in einem Unternehmen, dazu stehen ihr verschiedene Mittel zur Verfügung. Diese Mittel müssen im Einklang mit dem Arbeitsrecht eingesetzt werden. Auch der Betriebsrat muss einige Gesetze einhalten.

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