Schweizer Nationalbank - die Zentralbank der Schweiz

Schweizer Nationalbank - korrekt Schweizerische Nationalbank - ist in ihren Aufgaben mit jeder europäischen Zentralbank vergleichbar. Organisiert als Aktiengesellschaft ist sie für Geld- und Währungspolitik zuständig.

 

Die für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums oder eines Staates zuständige Einrichtung nennt man gemeinhin Zentralbank. Das oberste Ziel des Handelns einer solchen nationalen Bank ist die Erhaltung der Geldwertstabilität, also auch des Preisniveaus. Meist ist sie auch für die Emission von Geldscheinen und Münzen zuständig. Der Grad der Unabhängigkeit einer solchen Notenbank ist unterschiedlich, je nach der Verflechtung mit anderen staatlichen Institutionen. Es gibt zwar überregionale Zentralbanken, aber in der Regel hat daneben jeder Staat noch seine eigene Zentralbank.

Die Schweizer Nationalbank heißt eigentlich korrekt Schweizerische Nationalbank und ist in Form einer Aktiengesellschaft organisiert. Sie besteht seit über 100 Jahren und ist unabhängig. Zuständig ist sie für die Geld- und Währungspolitik der Schweiz. In der eidgenössischen Verfassung ist festgeschrieben, dass sie sich in ihrem Handeln vom Gesamtinteresse des Staates leiten lassen muss. Dabei stehen die Vermeidung von Inflation und eine gezielte Währungspolitik im Vordergrund. Selbstverständlich muss sie dabei auch den Konjunkturverlauf im Auge behalten. Kurz, sie ist verantwortlich für die Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Entwicklung im Land der Eidgenossen.

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Die Schweizer Nationalbank hat einen Sitz in Bern und in Zürich, ist aber ebenso in den einzelnen Kantonen vertreten. Das Kontrollinstrument der Schweizerischen Nationalbank ist der Bankrat. Er hat elf Mitglieder: Sechs werden vom Schweizer Bundesrat gewählt, die übrigen fünf von der Generalversammlung der Bank. Die Geschäftsleitung liegt beim Direktorium, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem Mitglied des Direktoriums, das in seiner erweiterten Form noch drei weitere Mitglieder hat. Dieses geschäftsführende Gremium der Bank wird auf Vorschlag des Bankrats vom Schweizer Bundesrat für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Sie ist zuständig für das operativ-betriebliche Geschäft. Eine Wiederwahl der Mitglieder des Direktoriums ist zulässig. Die erwirtschafteten Gewinne der Schweizerischen Nationalbank werden als Dividende von höchstens 6 % ausgeschüttet, der Rest fällt an den Bund und die Kantone.

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