Lohnsteuererklärung absetzen - kann man das noch?
Um zu vermeiden, dass man zu viel Steuern bezahlt, rät der Fiskus zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung. Absetzen kann man die Kosten nicht mehr ganz, aber immer noch einen großen Teil.
Die Lohnsteuer, die man dem Finanzamt zahlen muss, wird direkt vom Arbeitgeber an die Finanzbehörden weitergeleitet. Der Steuerzahler hat die Möglichkeit, durch eine Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt möglicherweise einen Anteil des gezahlten Steuerbetrages wieder zurückzuholen. Vor allem Werbungskosten und Sonderausgaben schlagen zu Buche. Dazu gehören alle Kosten, die beruflich veranlasst sind, wie z. B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Berufsbekleidung, Beiträge für Berufsorganisationen. Zu den Sonderausgaben zählen Vorsorgekosten, Unterhaltskosten, auch außergewöhnliche Belastungen durch Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder Krankheit. Wichtig ist, dass man darauf achtet, falls die Einkünfte unregelmäßig sind, ob man – rechnet man über das gesamte Jahr – nicht insgesamt unter dem Betrag geblieben ist, der einem als Existenzminimum steuerfrei zusteht. Auch dann bekommt man die zu viel bezahlte Steuer wieder zurück.
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Manche Ausgaben, die eine Steuererstattung nach sich ziehen, kann man auch als Freibetrag auf seiner Steuerkarte eintragen lassen, sodass erst gar nicht so viel vom Lohn abzuziehen ist. Insgesamt ist der Überblick nicht einfach zu bekommen bzw. zu behalten. Daher suchen viele Steuerzahler Hilfe durch Steuersoftware oder Beratung durch den Fachmann. Dies kostet zunächst einmal Geld, möglicherweise kann dies dadurch wieder eingespart werden, dass man mehr Erstattung bekommt als ohne diese Hilfen.
Konnten bis zum Jahre 2006 die Ausgaben für Steuerberatung als Sonderausgaben abgesetzt werden, wirkten also ebenfalls steuermindernd, hat sich die gesetzliche Lage seit diesem Datum geändert. Viele Menschen glauben daher, die Kosten für die Lohnsteuererklärung absetzen sei nicht mehr möglich. Allerdings muss man wissen, dass man beruflich bedingte Steuerberatung (Einkommen, Rente etc.) immer noch als Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung absetzen kann, nur der private Teil ist nicht mehr geltend zu machen. Derjenige, der die Steuerberatung vornimmt, muss also seine Gebühren in seiner Rechnung aufteilen. Der größere Teil ist jedoch in der Regel beruflich veranlasst. Steuersoftware ist in der Regel bis zu 100 € absetzbar.
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