Kontoführungsgebühren absetzen und Steuern sparen
Viele Menschen haben für ihre finanziellen Geschäfte ein Girokonto und müssen dafür Gebühren zahlen. Steuerlich können diese jedoch abgesetzt werden, was einige Vorteile bringen kann.
Kontoführungsgebühren müssen bei vielen Banken gezahlt werden, obwohl es mittlerweile auch einige Angebote für kostenfreie Konten gibt. Im Prinzip müssten viele Menschen dann ihre Bank wechseln und ein kostenloses Girokonto eröffnen. Allerdings können die Kontoführungsgebühren auch Vorteile bringen, vor allem bei den Steuern. Im Steuerrecht wurde ein fixer Betrag festgeschrieben, der ohne jeglichen Nachweis als Kontoführungsgebühr von der Steuer abgesetzt werden kann. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, sollte jeweils in der aktuellen Gesetzeslage nachgeschaut werden.
Sollten die Kontoführungsgebühren höher als dieser festgeschriebene Betrag ausfallen, müssen diese anhand der Kontoauszüge nachgewiesen werden, um sie abzusetzen. Bei der Absetzung der Gebühren gibt es jedoch noch einen Haken, da dies nur möglich ist, wenn die übrigen Werbungskosten den festgesetzten Pauschalbetrag überschreiten. Die Kontoführungsgebühren werden ebenfalls als Werbungskosten angesehen und können dann zusätzlich abgesetzt werden. In der jährlichen Steuererklärung können die Kontoführungsgebühren eingetragen werden und wirken sich steuermindernd aus, sofern der Pauschalbetrag bei den Werbungskosten erreicht wird. Fallen Kontoführungsgebühren an und sind nicht absetzbar, sollten Kontoinhaber überlegen, ob sie zu einer anderen Bank mit einem kostenlosen Girokonto wechseln.
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Sinnvoll wird ein Wechsel dann, wenn die Leistungen und der Service beim alternativen Angebot vergleichbar sind. Daher kann es sich lohnen, sich zunächst im Internet zu informieren und einen Vergleich von kostenlosen Girokonten anzustellen. Wichtig bei einem Vergleich sind die Zinsen, die auf das vorhandene Guthaben gezahlt werden. Insgesamt sollten sich Kontoinhaber also überlegen, ob es sich lohnt die Kontoführungskosten als steuermindernde Werbungskosten abzusetzen, sofern dies möglich ist, oder ob ein Wechsel zu einer anderen Bank sinnvoller ist. In manchen Fällen ist das Vertrauen zu der aktuellen Bank auch so vorhanden, dass ein Wechsel ausgeschlossen wird.
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