Ist es möglich, ein Girokonto trotz Schufa zu bekommen?

Für viele Menschen stellt ein negativer Schufa-Eintrag im Alltag ein Hindernis dar, wenn man sich etwa um eine Wohnung bemüht oder ein Girokonto eröffnen will. Ist dies mit einem Schufa-Eintrag überhaupt möglich?

 

Ein negativer Schufa-Eintrag wirkt sich auf viele Aspekte des täglichen Lebens aus. Viele Vermieter beispielsweise holen sich vorab eine Schufa-Auskunft über ihre potenziellen Mieter ein und es kommt nicht selten vor, dass diese eine Wohnung dank eines solchen negativen Eintrags nicht bekommen. Ähnlich verhält es sich, wenn man ein Girokonto eröffnen möchte. Ist man in der Schufa verzeichnet, gilt man als nicht zahlungsfähig und wird häufig wieder nach Hause geschickt. Aber heißt das, dass man mit einem Eintrag in der Schufa überhaupt kein Konto eröffnen kann?

Grundsätzlich ist es möglich, trotz eines negativen Schufa-Eintrags ein Girokonto zu eröffnen. Ausschlaggebend ist dabei zunächst die Einstellung des Geldinstituts, an das man sich wendet. Trotz der sogenannten "Girokonto für jedermann"-Klausel, mit der sich die Banken freiwillig selbst dazu verpflichten, niemanden aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft auszugrenzen, gibt es Geldinstitute, die es von vorneherein ablehnen, verschuldete Mitbürger als Kunden zuzulassen. Andere geben sich weniger exklusiv und ermöglichen auch weniger liquiden Kunden die Eröffnung eines Kontos. Wichtig ist hierbei, dass man bereits beim ersten Gespräch mit offenen Karten spielt. Jeder Täuschungsversuch wird im Nachhinein sowieso entlarvt und in einem solchen Fall hat das Geldinstitut dann auch das Recht, die Kontoeröffnung zu verweigern.

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Erklärt sich die Bank bereit, trotz eines negativen Schufa-Eintrags ein Konto zu eröffnen, ist es wahrscheinlich, dass man zusätzlich zu dem üblichen Girovertrag eine Zusatzvereinbarung unterschreiben muss. In dieser wird beispielsweise festgelegt, dass man sein Konto zu keinem Zeitpunkt überziehen kann, also ein sogenanntes Guthabenkonto führt. Häufig enthält die Vereinbarung auch eine Klausel, die dem Geldinstitut das Recht einräumt, den Girovertrag zu kündigen, sollten Schwierigkeiten (wie z. B. Pfändungen oder permanente Forderungen durch Gläubiger) auftreten. Zusätzliche Kontoführungsgebühren fallen allgemein nicht an und auch die Nutzung von Online-Banking ist grundsätzlich durchaus möglich.

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