Guthabenzins bei Bausparverträgen meistens unwichtig.
Der ursprüngliche Gedanke des Bausparens basiert auf der Solidargemeinschaft, die gemeinsam Sparen und nacheinander günstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und wieder zurückzahlen.
Diejenigen von uns, die sich für ein Bausparkonto interessieren, legen meistens Wert auf einen günstigen Bauspardarlehenszins. Mit dem Bausparkonto sollen Eigenmittel für den Kauf einer gebrauchten Immobilie beziehungsweise den Neubau eines eigenen Hauses zusammengespart werden. Ist dieses Ziel erreicht, hilft das Bauspardarlehen mit einem günstigen Zinssatz bei einer Finanzierung weiter. Vielfach werden auch die Modernisierungs- oder Renovierungswünsche der Immobilienbesitzer über ein Bausparkonto realisiert. Wenn der Bausparkunde einen wohnwirtschaftlichen Zweck für die Verwendung des Darlehens nachweisen kann und die Rahmenbedingungen stimmen, kann der Kredit problemlos beantragt und ausgezahlt werden.
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Es gibt aber auch Bausparkunden, die mit einem Bausparvertrag ein ganz anderes Ziel verfolgen. Ihnen geht es in erster Linie um eine ratierliche Ansparung, um nach Ablauf einer bestimmten Zeit über ein frei verfügbares Guthaben bestimmen zu können. Bei der Ansparung des Vertrages hilft häufig der Arbeitgeber über die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen mit und zahlt zumindest einen Anteil dazu. Diese sind in vielen Manteltarifverträgen verankert und der Arbeitgeber überweist nach den Anordnungen des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag auf das Bausparkonto. Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag fördert der Staat diese Einzahlungen mit einer Prämie, der Arbeitnehmersparzulage. Weitere Ansparungen fördert der Staat bis zu einer Höchstsumme innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen mit der Wohnungsbauprämie. Beide Förderungen sind an eine Laufzeit des Vertrages von mindestens sieben Jahren geknüpft.
Über diese Förderungen und die Unterstützung des Arbeitgebers kann der Bausparkunde zu einem ansehnlichen Betrag nach sieben Jahren kommen. Die Bausparkassen haben für diese Anlagekunden zum Teil besondere Tarife mit einer höheren Guthabenverzinsung aufgelegt. Zu diesen Guthabenzinsen bieten einige Bausparkassen auch noch Bonifikationen an, die an ganz unterschiedliche Bedingungen gebunden sind. Die Renditen für diese Anlageart sind ganz ordentlich, wenn man alle Zinsen, Prämien und Zuwendungen zusammenzählt. Die Kosten für diese Anlage bestehen in der Abschlussgebühr für den Bausparvertrag, die bei den meisten Bausparkassen ein Prozent der Bausparsumme beträgt. Weitere Kosten, zum Beispiel eine Kontoführungsgebühr, fallen bei fast allen Bausparkassen nicht mehr an. Die Guthaben auf den Bausparkonten sind abgesichert, sodass der Anleger keinerlei Risiken eingeht.
Ein kleiner Nachteil besteht für den Bausparkunden in der mindestens siebenjährigen Laufzeit. Natürlich kann er über sein Guthaben auch schon frühzeitiger verfügen, muss dann allerdings auf die staatlichen Prämien verzichten. Diese werden während der Laufzeit auf einem Zwischenkonto verbucht und erst nach sieben Jahren auf das Bausparkonto übertragen. Damit entfällt zwar der Zinseszinseffekt für diese Beträge, dennoch ist diese Anlage unter Renditegesichtspunkten sehr interessant.
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