Finanzdienstleister haben Informationspflichten
Unternehmen und Bankinstitute, die als Dienstleister im Finanzsektor auftreten, haben gegenüber ihren Kunden bestimmte Auskunftspflichten, auf denen man im Beratungsgespräch bestehen kann.
Auch wenn im Finanzdienstleistungs-Sektor vieles möglich ist, ganz ohne Vorgaben und Regelungen ist auch die Geld- und Finanzbranche nicht. Es gibt also vordefinierte Standards, an die sich die verschiedenen Anbieter halten müssen. Das gilt auch und gerade im Internet, wo sich im Raum der prinzipiellen Anonymität ganz unterschiedliche Webdienstleister bewegen. Zu den Informationspflichten gehört beispielsweise, dass im Zusammenhang einer Vertragsanbahnung eindeutig für den Nutzer erkenntbar sein muss, wer der Anbieter der Finanzdienstleistung ist, wo er seinen Unternehmenssitz hat, und gegebenenfalls auch, welche Aufsichtsbehörde für das Unternehmen zuständig ist. Außerdem muss die Art und der Umfang der Dienstleistung in ausreichendem Maße klargestellt werden und der Endpreis, der sich für den Kunden ergibt, muss aus den zur Verfügung gestellten Informationen in hinreichender Weise hervorgehen.
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Nicht zuletzt ist auf die Widerrufs- und Rückgabe-Möglichkeiten hinzuweisen, die nach Abschluss des Vertrages bestehen. In ähnlicher Weise gibt es auch rechtliche Bestimmungen, was bei einem Beratungs- und Verkaufsgespräch in einer Filiale zwingend zum Bestandteil eines gültigen Verkaufsabschlusses gehört. Es ist also keineswegs so, dass man als Bankkunde bei seinem Gegenüber ganz und gar auf dessen Gutdünken angewiesen ist, welche Rahmendaten man zu den gewünschten Finanzdienstleistungen erfährt. Allerdings kann es im Einzelfall unterschiedlich sein, wie exakt und gewissenhaft die einzelnen Banken ihren Pflichten nachkommen. Deshalb ist es wichtig, dass der Bankkunde im Zweifelsfall von sich aus auf offene Punkte zu sprechen kommt und eventuell fehlende Informationen einfordert. Bleiben wesentliche Vorgaben unerfüllt, kann man sich eventuell auch im Nachhinein auf diese Mängel berufen, und ein abgeschlossener Vertrag kann dann seine Gültigkeit verlieren.
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