Einen Zuschuss zum Krankengeld gibt es für Arbeitnehmer

Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit krankgeschrieben, so erhält er von seiner Krankenkasse das sogenannte Krankengeld ausbezahlt. Der Arbeitgeber kann dann einen Zuschuss zum Krankengeld bezahlen.

 

Wer unverschuldet plötzlich krank wird oder einen Unfall erleidet, weiß, wie ärgerlich das sein kann. man würde gerne arbeiten gehen, doch aus medizinischer Sicht ist erst einmal Ausruhen angesagt. Gerade bei schwerwiegenderen Krankheiten kann sich die Genesung über einen längeren Zeitraum hinziehen. Nach einer bestimmten Frist erhält man nicht mehr, wie gewohnt, von seinem Arbeitgeber den Lohn, sondern Krankentagegeld durch seine Krankenkasse. Dieser Betrag ist jedoch prozentual niedriger als der eigentliche Nettolohn.

Einen Zuschuss zum Krankengeld kann man möglicherweise vom Arbeitgeber bekommen. Dies hängt unter anderen davon ab, wie lange man dort schon gearbeitet hat. Bei sehr kurzfristigen Arbeitsverhältnissen wird man kaum auf einen Zuschuss zum Krankengeld hoffen können. Wer jedoch ein Jahr oder sogar länger bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, darf sich durchaus Hoffnungen machen, in den Genuss dieser Zusatzleistung zu kommen.

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Hintergrund dieser Vorgehensweise ist der folgende: Wer aufgrund längerer Krankheit ausfällt, bekommt ab einem bestimmten Tag nicht jehr das volle Gehalt des Arbeitgebers bezahlt, sondern stattdessen Krankengeld, welches die Krankenkasse übernimmt. Dieses ist jedoch in jedem Fall geringer als der eigentliche Lohn, den man sonst immer bekommen hat. Nun soll der Kranke nicht noch zusätzlich benachteiligt werden, wenn er ohnehin schon krank ist und nicht arbeiten gehen kann. Der Zuschuss zum Krankengeld wird wiederum vom bisherigen Arbeitgeber bezahlt und stellt oftmals die Differenz zwischen dem Krankengeld und den vormaligen Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber dar. Damit hat der Arbeitnehmer letztlich wieder die gleiche Geldsumme in der Tasche wie zu den Zeiten, als er arbeiten ging.

Letztlich ist der Zuschuss durch den Arbeitgeber eine freiwillige Leistung, die nicht gesetzlich verpflichtend ist. Ob und in welcher Höhe er diesen Zuschuss an seinen kranken Mitarbeiter auszahlt, bleibt ihm selbst überlassen und kann ihm nicht vorgeschrieben werden. Die beste Lösung für den Arbeitnehmer besteht darin, im Falle von Krankheit einfach beim Arbeitgeber nachzufragen, ob diese Möglichkeit besteht.

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