Ein Schweizer Girokonto ist immer wieder interessant
Auch Otto Normalverbraucher kann heute ein Schweizer Girokonto eröffnen. Die Gründe dafür sind sehr vielgestaltig und hängen stark von den Vermögensverhältnissen des zukünftigen Kontoinhabers ab.
Die Schweiz galt schon immer als besonderer Bankplatz. Sicherheit, Diskretion und Bankgeheimnis waren die Begriffe, die stets damit verbunden worden sind. In vergangenen Zeiten war dieser Bankplatz allerdings für Nichtschweizer nur dann erreichbar, wenn größere bis große Einzahlungen als Spareinlagen zur Kontoeröffnung führten. Heute kann jeder Normalverdiener ein Schweizer Girokonto eröffnen. Dies wird auch immer mehr genutzt, auch von kleinen Unternehmen, die für internationale Geschäfte ein geeignetes Konto eröffnen wollen. Wer heute ein Schweizer Girokonto eröffnet, ist vielleicht gar nicht mehr so sehr am Bankgeheimnis interessiert, sondern an der Tatsache, dass die Schweiz ein Land ist, das politisch neutral ist und damit unabhängig.
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Selbstverständlich ist auch heute noch von Interesse, dass Steuerhinterziehung in der Schweiz keine Straftat ist. Ein Schweizer Girokonto ist also für Vermögen jeder Größe interessant. Das so viel zitierte Bankgeheimnis führt auch dazu, dass hier keine Bonitätsprüfungen eingeholt werden. Manche also eröffnen ein Konto im Nachbarland, weil zum Beispiel von deutschen Banken eine Kontoeröffnung abgelehnt worden ist. So haben sie wenigstens ein Konto, denn ohne ist man doch sehr eingeschränkt, wenn auch manchmal umständliche Wege dafür nötig sind.
Grundsätzlich kann jeder Erwachsene ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen. Häufig ohne Mindesteinlage oder unabhängig vom Einkommen. Allerdings bedarf es zur Kontoeröffnung der persönlichen Anwesenheit, man muss also in die Schweiz reisen und auch sonst ist, hat man sein Konto dort, manchmal die Notwendigkeit zu einer Reise dorthin gegeben, was nicht immer praktisch oder billig ist. Dem kann man möglicherweise dadurch entgehen, dass man ein Konto online eröffnet, dies ist bei manchen Banken unter bestimmten Bedingungen möglich. Es schränkt allerdings die Auswahl der Banken erheblich ein. Beide Möglichkeiten gelten auch für diejenigen, die ein Geschäftskonto eröffnen wollen, egal ob online oder direkt vor Ort, ein Handelsregisterauszug, der nicht älter als 12 Monate sein sollte, muss vorgelegt werden.
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