Eheähnliche Partnerschaft – Leben ohne Trauschein

Auch wer bereits seit langem mit seinem Partner zusammenlebt, möchte nicht immer heiraten. Für solche Verbindungen hat sich in Deutschland mittlerweile der Begriff eheähnliche Partnerschaft flächendeckend durchgesetzt.

 

Manche Menschen träumen von einer romantischen Hochzeit ganz in Weiß, andere wollen gar nicht heiraten. Gründe dafür oder dagegen gibt es viele. Vor einigen Jahrzehnten sprach man in Deutschland hinter vorgehaltener Hand noch abfällig von einer „wilden Ehe“. Mittlerweile haben sich jedoch die Lebenswirklichkeiten massiv geändert, und so kommt der Begriff „wilde Ehe“ heute nur noch sehr selten vor. Stattdessen hat sich mittlerweile, nicht nur in deutschen Amtsstuben, der Begriff eheähnliche Partnerschaft durchgesetzt, der – im Gegensatz zur früheren Begrifflichkeit – auch keinerlei negative Wertung mehr enthält.

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Was mit dem Begriff eheähnliche Partnerschaft allerdings genau gemeint ist, das ist auch heute noch nicht eindeutig geklärt. Eine allgemeingültige Definition fehlt deswegen bislang. In den allgemeinen Sprachgebrauch eingebracht wurde der Begriff eheähnliche Partnerschaft zunächst von den Sozialbehörden. Denn in Deutschland sind in manchen Fällen Menschen beispielsweise dann von bestimmten Sozialtransfers ausgeschlossen, wenn der Ehepartner genug Geld verdient, um nicht nur seinen, sondern auch den Lebensunterhalt des Partners mit zu bestreiten. Da aber immer mehr Paare ohne Trauschein zusammenleben, ging diese Vorschrift immer öfter ins Leere und so wurde der jetzt gebräuchliche Begriff – geprägt übrigens schon in den 50er Jahren – eingeführt. In der Praxis bedeutete dies, dass Partner, die in einer solchen Gemeinschaft lebten, zwar die finanziellen Pflichten wie in einer Ehe hatten, nicht aber die entsprechenden Vorteile genießen konnten, etwa was das Steuerrecht angeht. Ein Grund hierfür war sicherlich auch, dass die Ehe mit Trauschein in Deutschland immer noch als Ideal angesehen wurde und Paare deswegen zu einer Entscheidung „gedrängt“ werden sollten.

Auch dies hat sich mittlerweile zum Teil geändert, unter anderem durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008. In diesem werden auch die Rechte von Partnern, die ohne Trauschein zusammenleben, gestärkt, beispielsweise was den finanziellen Ausgleich nach einer Trennung betrifft. Schließlich ist anzunehmen, dass „wilde Ehen“ auch in Zukunft keine Ausnahme mehr sein werden.

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