Effektiver Jahreszinssatz: Was beinhaltet er?
Effektiver Jahreszinssatz – vielen Verbrauchern ist dieser Begriff sicherlich bekannt. Doch wie genau er sich zusammensetzt, welchen Sinn er hat und was er aussagt, das wissen nur die Wenigsten wirklich.
Ein effektiver Jahreszinssatz beschreibt die Kosten eines Kredites bezogen auf die nominale Höhe des Kredites. Der effektive Jahreszinssatz wird in Prozent angeben. Bei manchen Krediten kann sich der Zinssatz während der Laufzeit verändern. Dieser Zinssatz wird anfänglicher effektiver Jahreszinssatz genannt. Im Wesentlichen wird der Zinssatz durch den Nominalzins, der Tilgung, dem Auszahlungskurs und der Festschreibungsdauer der Zinsen beeinflusst. Nicht enthalten sind im Effektivzinssatz Taxkosten, Teilauszahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen und die Kosten für die Kontoführung. Wer sich Angebote über ein Darlehen einholt, sollte dies unbedingt auch beachten. Denn auch diese Faktoren sind essenziell, wenn man die unterschiedlichen Angebote objektiv miteinander vergleichen möchte.
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Ein effektiver Jahreszinssatz macht es möglich, Darlehensangebote, die über die gleiche Zinsfestschreibungsdauer verfügen, vergleichbar zu machen. In dem effektiven Jahreszinssatz werden unter anderem die Art der Verrechnung der Tilgung, die Tilgungsfreijahre, der Tilgungsersatz, anfallende Bearbeitungsgebühren und sonstige Gebühren, die mit Abschluss des Darlehensvertrages anfallen, berücksichtigt. Ist der Effektivzinssatz korrekt berechnet, leistet er als Basis zum Vergleich von unterschiedlich gestalteten Krediten gute Dienste. Der Effektivzinssatz ist unter anderem auch von der Laufzeit des Darlehensvertrages abhängig. Je länger diese ist, desto geringer sind die monatlichen Raten. Auch der Betrag, den Kreditnehmer sich leihen wollen, der Nettodarlehensbetrag hat Einfluss auf den Zinssatz.
Bei Verbraucherdarlehen, also solchen Krediten, die an Privatpersonen gewährt werden, müssen vom Gesetz her gewisse Mindestangaben enthalten: die Höhe des Nettodarlehensbetrages und die des effektiven Jahreszinses. Kreditgeber, die in ihrer Werbung nur mit einem effektiven Jahreszinssatz werben, aber die Höhe des Darlehens nicht erwähnen, handeln unzulässig. Nur im Zusammenhang mit dem Nettodarlehensbetrag liefert der effektive Jahreszinssatz eine valide Aussage und macht einen Vergleich unterschiedlicher Kredite möglich.
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