Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hilft bei Ärger
Seit 1999 unterstützt der Verein Schutzgemeinschaft für Bankkunden Menschen, die in Streit mit ihrem Geldinstitut geraten sind. Darüber hinaus informiert die Schutzgemeinschaft (SfB) die Verbraucher über ihre Rechte.
Wer die Hilfe des Vereins bei einem Streitfall mit seiner Bank in Anspruch nehmen möchte, muss für 75 Euro jährlich Mitglied in dem Zusammenschluss werden. Eine begrenzte Mitgliedschaft im Internet kann für 20 Euro im Jahr eingegangen werden. Der Verein, der mit einem Pool von etwa 30 im Bankrecht besonders erfahrenen Rechtsanwälten zusammenarbeitet, vermittelt seinen Mitgliedern Rechtsexperten, die sie in ihrem ganz speziellen Fall unterstützen. Die Kosten für ein erstes 20-minütiges Beratungsgespräch werden von der Schutzgemeinschaft übernommen.
Damit die Verbraucher einschätzen können, ob sie mit ihrem Anliegen vor Gericht überhaupt Erfolgsaussichten haben, stellt die Schutzgemeinschaft für Bankkunden über 2000 Urteile auf ihre Internetseite. Sie können von den Mitgliedern eingesehen und mit dem eigenen Streitfall verglichen werden. Jedes der derzeit 450 Vollmitglieder kann jährlich bis zu sechs Gerichtsurteile in Sachen Bankrecht kostenlos anfordern, um sich eingehend zu informieren. Wenn der Verbraucher sich entscheidet, vor Gericht gegen seine Bank zu klagen, muss er jedoch die Kosten für den Rechtsanwalt selbst tragen.
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Über die individuelle Rechtsberatung und den Einblick in bereits gefällte Gerichtsurteile hinaus profitieren die Mitglieder der Schutzgemeinschaft von weiteren Leistungen. So kann der Verein zum Beispiel helfen, einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsbeistand in Wohnortnähe des Bankkunden zu finden. Darüber hinaus können sich Vollmitglieder einmal im Jahr kostenlos am Telefon von einem Vorstandsmitglied des Vereins beraten lassen. Monatlich versorgt die Schutzgemeinschaft für Bankkunden ihre Mitglieder per E-Mail oder Telefax mit einem Rundschreiben, in dem aktuelle Informationen und Tipps zu finden sind. Auch ein ständig aktualisierter Pressespiegel garantiert zusätzliche Information. Bei der Jahreshauptversammlung können Erfahrungen ausgetauscht und Fachvorträge gehört werden.
Gegen Bezahlung bietet der Verein eine genaue Recherche in juristischen Datenbanken, stellt seinen Mitgliedern für Reklamationen bei der Bank Formschreiben zur Verfügung und macht die Teilnahme als Zeuge bei Verhandlungen gegen die jeweilige Bank möglich.
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