Wintergarten aus Glas: Wohnraum mit besonderem Ambiente
Mit Pflanzen und passenden Möbeln lassen sich exklusive Wohnträume realisieren. Ein Wintergarten aus Glas bietet Gestaltungsspielraum und hohen Wohnkomfort. Sorgfältige Planung und Baugenehmigung sind erforderlich.
Unter einem Wintergarten versteht man ein Gebäude, dessen Wände und Dach überwiegend aus Glas bestehen. Als tragende Konstruktion dient ein Rahmen aus Holz, Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Ein Wintergarten aus Glas kann als frei stehendes Objekt oder als Anbau an ein bestehendes Wohn- oder Nutzgebäude realisiert werden. Darüber hinaus sind auch Glasbauten auf Dächern und Balkonen möglich, mit anschließendem Dachgarten bieten sie hohen Wohnkomfort und ein besonderes Ambiente.
Fürstliche Orangerien sind die historischen Vorläufer der Wintergärten. Auch heute sind die Glasbauten bei Pflanzenfreunden besonders beliebt, ermöglichen sie doch einen großen Gestaltungsspielraum für dieses Hobby. Mit passenden Möbeln und Sonnenschutz ausgestattet, bieten Wintergärten eine besonders exklusive Wohnatmosphäre. Als Übergangsbereich zwischen dem Garten und den geschlossenen Gebäudeteilen können sie für vielfältige Zwecke genutzt werden.
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Ein Wintergarten aus Glas erfordert eine sorgfältige architektonische und bautechnische Planung. Die Vorgaben des Bebauungsplanes, das Nachbarschaftsrecht und die Anforderungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009) sind zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die wärmetechnische Ausstattung wird zwischen kalten Wintergärten (bis max. 12 °C beheizt), mittelwarmen Wintergärten (12 °C bis 19 °C beheizt) und Wohn-Wintergärten (mehr als 19 °C Raumtemperatur) unterschieden. Besonders zu berücksichtigen ist, dass sich der verglaste Raum durch die Sonneneinstrahlung stark aufheizen kann. Für große Wintergärten sind die Ausführung des Daches in speziellem Sonnenschutzglas, seitliche Jalousien und ein Belüftungssystem empfehlenswert.
Im Falle eines Neubaus wird man den Wintergarten zusammen mit dem Hauptgebäude realisieren oder zumindest in die Planung einbeziehen. Der nachträgliche Anbau eines Wintergartens ist mit erheblichem formalen Aufwand verbunden: Das örtliche Bauamt kann Auskunft geben, ob ein Wintergarten grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In den meisten Fällen ist eine Bauvoranfrage mit Planskizzen und einer Baubeschreibung einzureichen. Nach einem positiven Bescheid kann man mit der Detailplanung beginnen.
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