Eine Carport-Baugenehmigung ist nicht immer notwendig

Statt eine Garage für das eigene Auto zu bauen, kann man sich auch ein Carport neben das Haus stellen. Hier stellt sich nun die Frage, ob eine Carport-Baugenehmigung vonnöten ist oder eben nicht.


Die meisten Autofahrer wollen ihr Auto sicher und vor äußeren Einflüssen geschützt abstellen. In der Vergangenheit kam man diesem Wunsch mit dem Unterbringen in einer Garage entgegen. Heutzutage gibt es weitergehende Möglichkeiten, die nicht nur optisch attraktiver sein können, sondern auch vorteilhafter sind. Ein sogenannter Carport ist die Alternative zur altbekannten Garage. Dieser kann entweder direkt neben dem Haus aufgebaut werden oder aber frei stehend. Für viele potenzielle Kunden wird sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob man denn für eine solche Baumaßnahme eine Carport-Baugenehmigung benötigt.

Ein Carport ist eine Konstruktion aus Holz, Metall, Kunststoff oder Glas, die in erster Linie dem Zweck dient, sein Auto geschützt abstellen zu können. Hagelkörner, bei Unwetter herumfliegende Äste oder Rost stellen nun keine Gefahr mehr für das Kfz dar. Man kann den Carport mit einem flachen Dach ausstatten oder aber ein sogenanntes Satteldach verwenden. Die Entscheidung, ob nun dieses oder jenes gewählt wird, hängt auch vom eigenen Geschmack und der jeweiligen Örtlichkeit ab, die man für den Aufbau wählen möchte. Von den herkömmlichen Garagen weiß man, dass diese eine bauliche Anfertigung waren und demnach eine Baugenehmigung seitens der Stadt notwendig war.

Ob man eine Carport-Baugenehmigung für sein Vorhaben benötigt, kann man pauschal nicht beantworten, da Bauvorhaben nicht durch Bundesrecht geregelt werden, sondern Ländersache sind. Was in dem einen Bundesland erlaubt sein kann, kann in einem anderen nicht der Fall sein. Oftmals hängt die Entscheidung auch davon ab, wie groß der Carport sein soll, sodass man eine Baugenehmigung von der jeweiligen Größe abhängig macht. Wer nun plant, einen Carport an seinem Haus aufzustellen, der sollte sich zuvor erkundigen, wie die rechtlichen Regelungen seitens der Stadt aussehen. Im günstigsten Fall sind keine baulichen Maßnahmen zu beachten, und man kann bedenkenlos einen Carport aufstellen. Andernfalls empfiehlt es sich, die technischen Angaben für den jeweiligen Carport bei der zuständigen Abteilung der Stadt einzureichen und diese durchsehen zu lassen.