Was ist besser, ein Testament machen, oder nicht?
Wer ein Testament machen und keinen Notar einschalten will, sollte dieses Dokument allerdings unbedingt handschriftlich erstellen und dann einem vertrauenswürdigen Freund zur Verwahrung übergeben.
Ein Testament ist als Dokument bekannt, in dem der Nachlass geregelt wird. Darin wird aufgeführt, wer was aus der Erbschaft erhält. Grundsätzlich kann jeder ab seiner Volljährigkeit ein Testament machen. Dies sollte dann aber handschriftlich geschehen, damit erkennbar ist, dass es der Erblasser auch selbst so bestimmt hat. Ist das nicht möglich, muss ein Notar eingeschaltet werden. Läuft das Dokument generell über einen Notar, der natürlich bezahlt werden muss, kann man bereits mit sechzehn Jahren ein Testament erstellen.
Grundsätzlich kann jeder, der etwas zu vererben hat, ein Testament machen. Ist dies geschehen, verbleibt dieses Testament entweder bei dem Notar, oder es muss eine Person gefunden werden, die dieses zur Verwahrung in ihren Besitz nimmt. Nach dem Ableben des Erblassers muss der Testamentsbesitzer darauf bedacht sein, das Schriftstück schnellstmöglich beim Nachlassgericht abzugeben. Sollte dies nicht geschehen, ist es wichtig ihn darauf hinzuweisen. Unterbleibt eine diesbezügliche Handlung seitens des Testamentsbesitzers auch weiterhin, ist seinerseits nicht von einem Versehen, sondern von einem Vorsatz auszugehen. In dem Fall sollten nach einigen erfolglosen schriftlichen Hinweisen die zuständigen Behörden eingeschaltet werden. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass der weitere Ablauf der Testamentsvollstreckung problematisch ablaufen wird, denn der größte Teil der Hinterbliebenen sind dann zerstritten.
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Wer ein Testament machen möchte, ist meist bestrebt, seinen Nachlass an die Nachkommen sowie unter dem Verwandten- und Bekanntenkreis so aufzuteilen, dass dies nach seinen Vorstellungen beziehungsweise gerecht und je nach Erbschaft auch nutzbringend geschieht. Nicht immer sind seine Vorstellungen bereits vor seinem Ableben bekannt. Darum gibt es, wenn ein Testament vorhanden ist, immer eine Testamentseröffnung, bei der jeder Beteiligte geladen ist und erfährt, was ihm, nach der Vorstellung des Verstorbenen, zugedacht ist. Oft ist eine Testamentseröffnung der Anlass für sehr viel Neid, Eifersucht und Streitigkeiten innerhalb Familien, zwischen Verwandtschaftsmitgliedern und in Freundeskreisen.
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