Über das Internet Auslandskrankenscheine anfordern

Wer eine Reise in das Ausland plant, sollte rechtzeitig bei seiner Krankenkasse Auslandskrankenscheine anfordern. Einige Krankenkassen haben bereits EU-Mitgliedskarten, die im Ausland vorgelegt werden können.

 

Wem das Missgeschick passiert, in Italien oder Spanien während des Urlaubs krank zu werden, muss nicht mehr wie in früheren Jahren die Kosten für die ärztliche Behandlung vor Ort in bar bezahlen, sondern kann einen Auslandskrankenschein vorlegen. Es ist deshalb wichtig, vor Antritt einer Reise in das europäische Ausland zu wissen, wo man Auslandskrankenscheine anfordern kann. Diese bekommt man problemlos in der Niederlassung seiner Krankenkasse, bei der man gesetzlich versichert ist. Allerdings erhält man dabei kein Heft mit Krankenscheinen, wie das in früheren Jahren der Fall war, sondern man erhält eine Plastikkarte, mit der ausgewiesen wird, dass man bei einer bestimmten Krankenversicherung versichert ist. Diese Mitgliedsausweise gelten in den Ländern der Europäischen Union.

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Das bedeutet aber nicht, dass ein Arztbesuch im Urlaub in jedem Fall über die Auslandskrankenkarte abgewickelt werden kann. Privat niedergelassene Ärzte scheuen den Umgang mit der deutschen Krankenkassenbürokratie und verlangen sofortige Barzahlung für eine ärztliche Behandlung. Auch die Medikamente müssen in aller Regel in der Apotheke bar in vollem Umfang bezahlt werden.

Nimmt man in Europa allerdings die ärztliche Hilfe in einem Krankenhaus und einer städtischen allgemeinmedizinischen Einrichtung in Anspruch, ist meistens die Abrechnung über die Versichertenkarte möglich. Wer in das außereuropäische Ausland reist, muss bei seiner Krankenkasse keine Auslandskrankenscheine anfordern. Denn hier müssen auf jeden Fall die Kosten für eine ärztliche Behandlung vorgestreckt werden. Gegen die Quittungen erhält der Versicherte dann nach seiner Rückkehr die Auslagen erstattet. Bei einer Fernreise ist deshalb auf jeden Fall der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu empfehlen, da bei einem Unfall oder einer stationären Behandlung erhebliche Kosten entstehen können. Dazu zählen auch die besonderen Kosten bei einer Rückholung per Flugzeug, wenn dies medizinisch angeraten ist. Auf jeden Fall sollte man sich vor jeder Reise innerhalb Europas, besonders aber bei Fernreisen, über den eigenen Krankenversicherungsschutz im Klaren sein.

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