Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung
Zur Steueroptimierung bietet es sich an, haushaltsnahe Dienstleistungen für den Steuerabzug geltend zu machen. Dabei müssen einige Voraussetzungen beachtet werden, um von den Vergünstigungen profitieren zu können.
Unter dem Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen werden Tätigkeiten verstanden, die im Haushalt gewöhnlich anfallen und von einem externen Dienstleister übernommen werden. Wird demnach eine selbstständig tätige Putzfrau mit der Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen beauftragt und entlohnt, so können Steuerabzüge für die hierfür anfallenden Kosten beantragt werden. Es können allerdings keine Kosten geltend gemacht werden, wenn die Putzfrau als Angestellte in einem Arbeitnehmerverhältnis beschäftigt wird und demnach keine Selbstständigkeit mit Rechnungsstellung vorliegt. Weitere vergleichbare Tätigkeiten wären die Pflege von Angehörigen oder Garten- und Reparaturarbeiten. Dienstleistungen, die hingegen nur von einer bestimmten Person erbracht werden und weniger mit dem eigentlichen Haushalt in Verbindung stehen, sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Lässt sich der Steuerpflichtige in seinem Haushalt die Haare durch eine mobile Friseurin schneiden, kann er die Kosten nicht zum Abzug bringen. Ebenfalls ist das Liefern von Waren aller Art nicht für die Steuerermäßigung vorgesehen.
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Zur Geltendmachung der Kosten muss der Steuerpflichtige einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass er eine Rechnung des Dienstleisters vorlegen kann, die detaillierte Auskunft zu Leistungen und Kosten gibt. Zusätzlich muss die Begleichung der Rechnung mittels einer Banküberweisung als Zahlungsbeleg nachgewiesen werden. Barzahlung und Quittung reichen dem Finanzamt nicht aus, um Steuervergünstigen gewähren zu können. Weiterhin müssen die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden sein.
Der Abzug der Steuerersparnis erfolgt nicht auf die Weise, wie es bei den Werbungskosten oder Sonderausgaben üblich ist, die direkt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Stattdessen wird der zulässige Betrag von der Steuerschuld abgezogen. Zur Optimierung der abzugsfähigen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sollten einige Steuertipps und Regelungen beachtet werden. Da das deutsche Steuerrecht bekanntlich sehr komplex ist, bietet sich hierfür der Rat des Fachmanns an.
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