Es gibt viele Aspekte, um eine GmbH gründen zu können
Bei der Wahl einer Rechtsform muss der angehende Unternehmer die einzelnen Kriterien gegeneinander aufwiegen und entscheiden, welche Gesellschaft seinen eigenen Interessen entspricht.
In Deutschland gibt es die sogenannten Einzelwirtschaften. Dazu zählen einerseits die Haushalte und andererseits die Unternehmen. Die Unternehmen können unterteilt werden in Sachleistungs- und Dienstleistungsunternehmen. Die Haushalte können unterteilt werden in private und öffentliche Haushalte. Unternehmen zählen zu den sogenannten juristischen Personen der Rechtssubjekte. Damit sind Personenvereinigungen gemeint, die eine gesetzlich anerkannte rechtliche Selbstständigkeit besitzen und rechts- und geschäftsfähig sind.
Bei der Einteilung der Rechtsformen von Unternehmen unterscheidet man in erster Instanz die Einzelunternehmungen und die Gesellschaftsunternehmungen. Zu Letzterem gehören die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften und die besonderen Gesellschaften wie die Genossenschaft, die Versicherungsvereine oder öffentliche Unternehmen. Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Stille Gesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mischformen sind die sogenannte GmbH & Co.KG und die Doppelgesellschaft.
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Wesentliche Aspekte und Kriterien, die die einzelnen Rechtsformen unterscheiden, sind die Haftung, die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, die Betriebsleitung, Gewinnverteilung, die steuerliche Belastung, die mit der zu wählenden Rechtsform verbundenen Aufwendungen und die Publizitätspflicht. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zur Gründung der Abschluss eines sogenannten Gesellschaftsvertrages notwendig. Das Stammkapital, das die Gesellschafter einzuzahlen haben, beläuft sich seit dem Jahre 2008 nur noch auf 10.000 Euro. Davor waren es 25.000 Euro. Seit einiger Zeit ist es auch möglich, eine Mini-GmbH zu gründen mit nur einem Euro Startkapital. Von den Gesellschaftern ist bei der Gründung der GmbH eine Mindest-Stammeinlage von 100 Euro zu zahlen. Zudem ist ein Eintrag in das Handelsregister notwendig, und zwar in Teil B. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften besteht bei den Kapitalgesellschaften die Publizitätspflicht, so auch bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Weitere wichtige Kriterien für die Wahl einer Rechtsform sind die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Bei der GmbH haben die Gesellschafter das Recht auf Mitbestimmung in der Gesellschaftsversammlung nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile. Der Gewinnanteil wird entsprechend dem Geschäftsanteil ausgeschüttet. Es besteht Informationsrecht und das Recht auf Übertragung der Geschäftsanteile an Dritte. Zu den Pflichten der Gesellschafter gehören die fristgerechte Einzahlung der Stammeinlage und der Zahlung von 25 Prozent der Stammeinlage vor der Anmeldung zur Handelsregistereintragung. Ein ganz wesentlicher Aspekt der Pflichten der Gesellschafter bei der Rechtsform der GmbH ist die Beschränkung der Haftung auf die Höhe der Stammeinlage. Das bedeutet letztlich auch, dass der oder die Gesellschafter nicht mit dem Privatvermögen gegenüber den Gläubigern haften müssen. Ein Vorteil der GmbH ist die einfache Stärkung der Kapitalbasis durch Aufnahme weiterer Gesellschafter. Ein Nachteil ist die hohe Insolvenzanfälligkeit.
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