Eine Idee schützen - juristisch fast unmöglich

Durch eine Idee erhofft man sich wirtschaftlichen Erfolg. Doch wie kann man eine Idee vor dem Missbrauch anderer schützen, um möglichst alleiniger Marktführer mit dieser Idee zu bleiben?

 

Wer kennt das nicht? Man hat eine brillante Idee, um sich wirtschaftlichen Erfolg durch eine Marktlücke zu erschließen. Mit dem Aufbau der eigenen kleinen Firma möchte man sich gleichfalls auch die Urheberrechte an dem geistigen Einfall sichern. Doch wer glaubt, dass seine Idee ausschließlich einem selbst zustehe, dem sei gesagt, dass dies bloßes Wunschdenken ist. Zwar sind Ideen laut Gesetz „Privateigentum“ von Personen, doch fallen sie keinesfalls unter das Urheberrecht. Wer seine Idee verbreitet, der muss damit rechnen, dass auch andere von ihr Gebrauch machen und es bald zu erheblicher Konkurrenz auf dem erschlossenen Markt kommen wird.

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Das Urheberrecht sichert einem Urheber lediglich das Recht an den Werken, die durch diese Idee entstanden sind. Beispielsweise schreibt ein Autor in einem Roman über eine Gruppe von Helden, die die Welt vor finsteren Kreaturen beschützen müssen. Ein anderer Autor darf dann die gleiche Idee, nämlich die der Heldengruppe, als Grundlage für seinen Roman benutzten. Lediglich Namen von Städten, Personen und Ländern müssen abgeändert werden. Genauso darf ein Doktor die Ideen eines wissenschaftlichen Aufsatzes als Grundlage für seinen Aufsatz benutzen, insofern er den Text großteils abändert. Genauso verhält es sich mit dem Patentgesetz. So werden Patente bevorzugt nur auf technische Geräte, die als Erfindung klassifiziert werden, ausgesprochen. Geistige Einfälle bleiben vom Patentgesetz weitestgehend unberührt, da sie per Definition nicht als Erfindung im eigentlichen Sinne gelten. Durch das Markengesetz kann man sich wenigstens die mediale Präsentation der eigenen Idee rechtlich schützen lassen, aber auch hier gilt die Idee selbst nicht als geschützt.

Die einzige Möglichkeit, Ideen zu schützen, besteht darin, sich vor der Präsentation dahin gehend abzusichern, dass die Person, der die Idee präsentiert wird, dazu verpflichtet ist, die Idee weder selbst zu nutzen, noch sie an einen Dritten zu verkaufen. Dies kann durch eine einfache Erklärung der Person vor der Präsentation geschehen, im Falle einer Internetpräsentation beispielsweise durch Einwilligung in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters der Webseite.

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