Die GEZ Gebührenbefreiung: Wer kann sie beanspruchen?
Unter bestimmten Umständen kann man eine GEZ Gebührenbefreiung beantragen. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie das Recht auf eine Gebührenbefreiung haben und wie sie diese erreichen.
Eines vorneweg: Die GEZ Gebührenbefreiung geschieht nicht automatisch, auch wenn man die nötigen Voraussetzungen mitbringt. Aus diesem Grund sollte man zunächst prüfen, ob man zu einem der Personenkreise gehört, die sich von den Gebühren befreien lassen können. Trifft das zu, stellt man die erforderlichen Unterlagen zusammen uns reicht den Antrag ein.
Befreiungsvoraussetzungen sind: Man hält Rundfunkgeräte zum Empfang bereit, ist Haushaltsvorstand bzw. Ehepartner und gehört zu einer der befreiungsberechtigten Personengruppen wie z. B. ALG II-Empfänger. Wer berechtigt ist, erfährt man bei der GEZ oder der Gemeindeverwaltung. Die Anträge auf Gebührenbefreiung erhält man bei Banken oder kann sie sich aus dem Internet herunterladen. Man füllt den Antrag aus, legt die Nachweise, wie z. B. Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur oder Behindertenausweis bei und schickt die Unterlagen an die GEZ, 50656 Köln. Die Nachweise müssen der GEZ im Original vorgelegt werden, was nicht zu empfehlen ist oder als beglaubigte Kopie. Die Beglaubigung nimmt das jeweilige Amt vor oder die zuständige Gemeindeverwaltung.
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Folgendes sollte beachtet werden: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Da die GEZ teilweise sehr lange Bearbeitungszeiten hat, sollte der Antrag rechtzeitig losgeschickt werden, evtl. auch als vorsorglicher Antrag, wenn die Leistung zwar beantragt, aber der Bescheid noch nicht da ist. Die GEZ Gebührenbefreiung erfolgt in dem Monat nach dem Eingang des Antrages bei der GEZ. Um bei einer ablaufenden Befreiung einen nahtlosen Übergang in die neue Befreiung zu erreichen, muss auch der Erneuerungsantrag rechtzeitig bei der GEZ sein. Der Gebührenerlass endet sofort mit dem Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen und muss unverzüglich gemeldet werden.
Beim Ausfüllen des Antrages muss man alle vorhandenen Rundfunkgeräte angeben, auch wenn man die Voraussetzungen für eine Befreiung mitbringt. Auf keinen Fall darf man die Unterschrift vergessen, da der Antrag sonst nicht angenommen wird. Der Versand sollte auf jeden Fall als Einschreiben erfolgen, damit man einen Einlieferungsbeleg in der Hand hat. Eine Antragseinreichung per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.
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