Der Weg in die nebenberufliche Selbständigkeit

Sie ist eine der häufigsten Gründungsformen, die nebenberufliche Selbständigkeit. Doch es sind längst nicht nur wirtschaftliche Gründe, die zur Aufnahme einer Tätigkeit neben dem eigentlichen Beruf führen.

 

Selbstbestimmung und die Verwirklichung der eigenen Interessen und Hobbys sind für viele Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf nicht ausgelastet oder unzufrieden sind, wichtige Gründe, sich ein zusätzliches Betätigungsfeld zu suchen. In Form einer nebenberuflichen Selbständigkeit können sie so testen, ob eine Tätigkeit in dem gewünschten Gebiet wirtschaftlich überhaupt tragfähig ist. Doch auch wenn Arbeitslosigkeit droht, suchen viele nach etwas Neuem. Die nebenberufliche Selbständigkeit ist eine gute Möglichkeit, ein anderes Betätigungsfeld kennenzulernen und relevante Erfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus ist natürlich das zusätzlich erwirtschaftete Einkommen ein entscheidender Vorteil und einer der wichtigsten Gründe für nebenberufliche Existenzgründer.

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Bevor es jedoch zur Gründung kommt, müssen einige Dinge geklärt und in Erfahrung gebracht werden. Einige Arbeitnehmer haben Arbeitsverträge in denen nebenberufliche Selbständigkeit untersagt ist und die meisten sind sich unsicher, ob ihr Arbeitgeber seine Zustimmung erteilt. Dennoch kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur dann verbieten, wenn sie eine unmittelbare Konkurrenz darstellt und die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht mehr gewährleistet werden kann.

Obwohl Deutschland den Ruf eines Bürokratiestaates hat, sind die formalen Hürden bei einer nebenberuflichen Gründung sehr gering. Nichtsdestotrotz muss die Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden und auch beim Finanzamt müssen nebenberufliche Existenzgründer erfasst werden. Nach Anmeldung beim Gewerbeamt werden die Daten automatisch an das Finanzamt weitergeleitet, welches sich dann mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei dem Gründer meldet. Anders liegt der Fall bei Freiberuflern, die kein Gewerbe anmelden müssen. Sie müssen sich selbst beim Finanzamt melden und den Fragebogen abfordern. Da Angestellte in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, müssen sie auf ihre nebenberuflichen Einkünfte keine zusätzlichen Beiträge an die Kranken-, Renten- und Pflegekassen zahlen. In Betracht gezogen werden sollte jedoch eine zusätzliche Unfallversicherung.

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