Degressive Abschreibungen als Abschreibungsart
Unternehmen können für Ihre Maschinen oder andere Posten auf der Aktivseite der Bilanz unter unterschiedlichen Abschreibungsformen wählen. Vom Finanzamt wird eine Nutzungsdauer festgelegt.
Unternehmen benötigen für die Herstellung oder die Produktion von Gütern verschiedene Maschinen oder beispielsweise Fahrzeuge. Diese Anlagegegenstände werden nicht im Jahr der Anschaffung mit den kompletten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgaben erfasst. Für ihre Nutzung bestimmt das Finanzamt eine Nutzungsdauer. Innerhalb dieser Nutzungsdauer werden die Kosten auf die einzelnen Jahre verteilt und die anteiligen Kosten den jeweiligen Wirtschaftsjahren zugeordnet. Diese Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Wirtschaftsjahre nennt man Abschreibung.
Die Unternehmen können aus unterschiedlichen Abschreibungsarten die für sie günstigste Abschreibung auswählen. Ausgangslage sind immer erst einmal die Anschaffungs- und Herstellungskosten, allerdings als Nettobetrag. Die gezahlte Steuer kann in Form des Vorsteuerabzugs beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Der Nettobetrag kann beispielsweise in Form einer degressiven Abschreibung auf die einzelnen Nutzungs-Jahre verteilt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dieser Abschreibungsmethode die Abschreibungsbeträge pro Jahr unterschiedlich ausfallen. Im ersten Jahr der Abschreibung ist der Abschreibungsbetrag am höchsten. Das liegt daran, dass sich jedes Jahr die Grundlage für den Abschreibungsprozentsatz ändert. Im ersten Jahr ist die Abschreibungsgrundlage der Nettobetrag. Im zweiten Jahr ist die Grundlage der Nettobetrag abzüglich der Abschreibung aus dem ersten Jahr. Hierauf wird dann der festgelegte Prozentsatz gerechnet. Auch in den Folgejahren wird die Abschreibungsgrundlage immer um den Abschreibungsbetrag des Vorjahres weiter reduziert. In den Jahren der Nutzungsdauer wird das Anlagegut bis auf einen Euro abgeschrieben. Dieser eine Euro wird auch als Erinnerungswert bezeichnet.
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Die Abschreibungsmethoden setzen erst ab einem bestimmten Warenwert ein. Bis zu diesem bestimmten Betrag bezeichnet man die Anschaffungsgüter als geringwertige Wirtschaftsgüter und erfasst sie in einer bestimmten Aufwandsposition in einer Summe der in dem Wirtschaftsjahr angeschafften Güter bis zu diesem Warenwert.
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