Buchhaltung für Vereine organisieren und verwalten
Die Buchhaltung für Vereine unterscheidet sich kaum von der Buchhaltung von Firmen und Selbstständigen. Doch bei einem Verein müssen sich meist Ehrenamtliche um die Unterlagen kümmern.
Ein Verein, ungeachtet dessen, womit sich die Vereinsmitglieder gemeinsam beschäftigen, hat Ausgaben und Einnahmen, die er ordnungsgemäß belegen und teilweise auch versteuern muss. Die Vereine, die nicht als gemeinnützig ins Vereinsregister eingetragen sind, stehen aus Sicht des Finanzamtes auf einer ähnlichen Stufe, wie Unternehmen. Wenn sie mit verschiedenen Mitteln versuchen, ihre Ausgaben zu decken, dann sind die Einnahmen genauso zu versteuern, wie die Einnahmen einer Firma. Das Vereinsrecht erkennt jedoch an, wenn ein Verein die Einnahmen für eigene Zwecke sofort wieder ausgibt. Neben der Umsatzsteuer, die für jeden, der Gewinne über einem bestimmten Betrag erzielt, gleichermaßen berechnet wird, gibt es einige andere Steuern, für die im Vereinsrecht gesonderte Regeln gelten.
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Die Buchhaltung für Vereine muss daher alle Ausgaben und Einnahmen sammeln und belegen. Geführt wird diese Buchhaltung meist von einem ehrenamtlichen Mitglied, das seine Berechnungen einmal jährlich zur Kontrolle durch die anderen Mitglieder vorlegen muss. Viele Satzungen sehen dafür vor, dass ein oder zwei gewählte Mitglieder die Prüfung übernehmen und den anderen Bericht erstatten. Mit dieser Prüfung wird ebenso festgestellt, ob die Ausgaben, die der Vorstand im vergangenen Jahr getätigt hat, auch im Sinne des Vereins waren. Die Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung führt die Geschäftsberichte des Jahres in die Verantwortung des gesamten Vereines zurück. Bei Fehlhandlungen kann bis zu dem Zeitpunkt der Vorstand gesondert zur Verantwortung gezogen werden.
Bei der Buchhaltung für Vereine ist zu unterscheiden, ob der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt oder nicht. Ein Vereinslokal, das im gesamten Jahr geöffnet ist, würde hier dazu zählen. Gelegentliche Vereinsfeste, bei denen auch Gewinne erzielt werden sollen, können im Einzelfall anders gewertet werden. Die Regeln hierzu sind allerdings sehr umfangreich. Bei kleinen Vereinen, die keinen ehrenamtlichen Steuerberater an ihrer Seite haben, kann die freiwillige Angabe ihrer Feste als Geschäftsbetrieb daher auch die günstigere Wahl sein.
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