Amtliche Betreuung im Falle von Alter oder Krankheit
Wenn ein Mensch alt wird, kann er meist nicht mehr selbst für sich sorgen. Auch Personen mit einer geistigen bzw. schwerwiegenden körperlichen Behinderung haben oft einen amtlichen Betreuer.
Dank der modernen Medizin können viele Menschen sehr alt werden - in der Geschichte ein völlig neues Phänomen. Statistisch gesehen haben heute geborene Mädchen sehr gute Chancen, ihre hundertsten Geburtstag zu feiern. Eine längere Lebensdauer bedeutet jedoch nicht automatisch auch, dass man bis ins hohe Alter hinein gesund bleibt. Im Gegenteil: In den letzten Jahren haben Demenzerkrankungen stark zugenommen, viele sehr betagte Leute sind auf ständige Pflege angewiesen. Auch geistig behinderte oder körperlich schwer beeinträchtigte Menschen bedürfen oftmals einer Hilfe in alltäglichen Belangen.
- Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.
In solchen Fällen können Menschen nicht mehr für sich selber sorgen. Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes gibt es die Möglichkeiten, alten oder kranken Menschen einen amtlichen Betreuer zur Seite zu stellen. Auf Antrag benennt das Vormundschaftsgericht einen meist hauptamtlich tätigen Betreuer, allerdings können auch Angehörige diese Aufgabe übernehmen. Bestenfalls hat der Betroffene in gesünderen Zeiten Vorsorge getroffen und eine Betreuungsverfügung erstellt. In einer solchen kann verbindlich festgelegt werden, wer als Betreuer eingesetzt werden soll. Es können auch bestimmte Personen von einer Übernahme der Betreuung ausgeschlossen werden. Außerdem kann hier auch von vornherein festgelegt werden, ob und wie eine Heimunterbringung zu organisieren ist - beispielsweise können relevante Pflegeheime benannt werden - wie die persönlichen Angelegenheiten des Betroffenen zu handhaben und wie Vermögensfragen zu klären sind. Auf diese Art und Weise erhält man sich ein Stück Unabhängigkeit von den Entscheidungen eines Betreuers - dieser ist schließlich an die Vorgaben gebunden. Eine Betreuungsverfügung schließt man am besten bei einem Fachanwalt oder einem kundigen Notar ab.
Aber auch ein Betreuer darf nicht alles: Alltägliche Geschäftsangelegenheiten sowie finanzielle Fragen und Wohnungsbelange kann der Betreuer zwar entscheiden, muss sich aber alljährlich dafür in einem Rechenschaftsbericht verantworten. Entscheidungen von beträchtlicher Tragweite - etwa der Verkauf von Grundstücken und Immobilien - kann ein Betreuer nicht selbst treffen. Dazu bedarf es der Zustimmung durch ein Gericht. Wer im Falle von Alter oder Krankheit nicht von einem Betreuer abhängig sein möchte, sollte in einer sogenannten Vorsorgevollmacht seine Angelegenheiten rechtzeitig selbst regeln. Darin können Vermögens- und Erbschaftsfragen, Wohnungsangelegenheiten etc. für den Fall einer Pflegebedürftigkeit genau festgelegt werden. Auch die Vorsorgevollmacht erstellt man bestenfalls bei einem Anwalt oder Notar. Es gibt zahlreiche juristische Fallstricke, die Laien nicht abschätzen können. In der Vorsorgevollmacht werden die Tätigkeiten eines eventuellen Betreuers auch genauestens beschrieben.
Eine Generalvollmacht ist noch keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung! In einem solchen Fall erhält der Bevollmächtigte zwar die Möglichkeit, über wichtige Dinge des alltäglichen Lebens entscheiden zu können und damit den Vollmachtgeber umfänglich zu vertreten. Die Vollmacht gilt jedoch niemals für Angelegenheiten großer Tragweite - etwa eine Heilbehandlung oder Operation - und kann jederzeit widerrufen werden.
- Urkundenvorlagen kostenlos im Internet...
- Kostenlose Urkundenvorlagen als...
- Fernstudium Heilpädagogik - Weiterbildung...
- Die Umschulung zur Erzieherin bietet...
- Einen Testament-Vordruck kostenlos...
- Selbst individuelle Urkunden erstellen...
- Ein kostenloses Briefkopf-Muster...
- Kostenlose Bewerbungsdeckblatt...
- Beim Foto-Shooting als Männer Model...
- Zertifikate Vorlagen kostenlos...
