Abfindung bei Kündigung und die richtige Verhandlung.
Wenn es zu einer Kündigung und der Zahlung einer Abfindung kommt, sollte man sich auf schwierige Verhandlungen gefasst machen. Denn nicht immer liegt die Abfindung über dem Regelsatz.
Wenn es zu einer Kündigung kommt, steht zumeist als Erstes die Frage nach der Höhe der Abfindung im Raum. Sie ist immer wieder ein Streitthema und viele Arbeitnehmer versuchen, eine höhere Abfindung einzuklagen. Dazu muss aber gesagt werden, dass es für die exakte Höhe der Abfindung keine Rechtsgrundlage gibt, die diese vorschreiben würde. Die Abfindungshöhe bleibt Verhandlungssache zwischen den Vertragspartnern des Arbeitsvertrags, also zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Im Arbeitsvertrag selbst können aber natürlich Regelungen getroffen worden sein, die den Kündigungsfall und die dem Gekündigten zustehende Abfindung genauer festlegen. Wenn man also über die Abfindung mit seinem Arbeitgeber verhandeln möchte, sollte man zuerst den Arbeitsvertrag genau studieren, bevor weitere Rechtsquellen herangezogen werden.
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Es existiert allerdings eine untere Grenze, unter der die Abfindung nicht liegen sollte. Sie wird als Regelabfindung bezeichnet und errechnet sich aus der Zahl der Beschäftigungsjahre multipliziert mit einem halben Monatseinkommen. Die endgültige Abfindung kann von diesem Wert aber erheblich abweichen. Dabei ist durchaus nicht nur eine Überschreitung, sondern auch eine Unterschreitung dieses Wertes möglich. Es handelt sich nämlich nicht um eine verbindliche Mindestleistung, sondern um einen Richtwert. Wie weit der Arbeitgeber von diesem Wert abweichen wird, hängt im Wesentlichen von einer drohenden Kündigungsschutzklage ab.
Eine Kündigungsschutzklage wird vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. Sie muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden und dient der Feststellung der Wirksamkeit einer Kündigung. Da die meisten Kündigungsklagen mit einem Vergleich enden, ist es in der Regel für die Arbeitgeber sinnvoll, gleich eine entsprechende Abfindung zu zahlen, damit es gar nicht erst zu einer Klage kommt. Sollte eine ausgesprochene Kündigung von vornherein ungültig sein, können die Gekündigten sofort die Regelabfindung verlangen, da der Arbeitgeber es in diesem Fall nicht auf eine Verhandlung ankommen lassen wird. Wenn der Ausgang eines möglichen Kündigungsschutzverfahrens aber ungewiss ist, könnte es dazu kommen, dass der Arbeitgeber eine Abfindung unter dem Regelsatz zu zahlen versucht. Die Verhandlung einer Abfindung ist also auf beiden Seiten mit viel juristischem und wirtschaftlichem Kalkül verbunden. Es kann deshalb gesagt werden, dass die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage für die endgültige Abfindungshöhe wesentlich sind.
Falls man davon ausgehen muss, eine Kündigungsschutzklage zu verlieren, ist es besser, die angebotene Abfindung zu akzeptieren. Ansonsten läuft man nach einem verlorenen Prozess Gefahr, überhaupt kein Geld zu erhalten. Die Erfolgsaussichten einer Verhandlung sollten deshalb unbedingt von einem Experten eingeschätzt werden. Wer mit einer Kündigung und Abfindungsverhandlung konfrontiert ist, sollte sich deshalb einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt suchen, der bereits eine große Zahl von Fällen betreut hat und über genügend Erfahrungswerte verfügt, um eine korrekte Einschätzung der Erfolgsaussichten vornehmen zu können.
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