Zinsen für Tagesgeld – ein Vergleich lohnt sich immer
Zinsen für Tagesgeld können bei den verschiedenen Kreditinstituten sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Vergleich lohnt sich immer und kann einfach über das Internet durchgeführt werden.
Wie bei allen anderen Bankgeschäften auch sollte man die Zinsen für Tagesgeld vergleichen und sich den günstigsten Anbieter heraussuchen.
Aber was ist Tagesgeld eigentlich? Bei einem Tagesgeldkonto wird das Geld ohne eine feste Laufzeit angelegt. Im Gegensatz zu einem Festgeldkonto, bei dem erst nach einer vorher festgelegten Frist über die Summe verfügt werden kann. Es ist eine sehr sichere Form der Geldanlage, kann der Kunde doch im Notfall jederzeit über sein Geld verfügen.
Die Zinsen für Tagesgeld schwanken meist zwischen 2 und 4 Prozent und liegen damit höher als bei einem herkömmlichen Sparbuch oder dem Girokonto. Natürlich liegen die Zinsen bei Aktien oder Fonds wesentlich höher, diese sind aber auch risikoreicher. Bekommt man doch bei dem Festgeldkonto zumindest immer die eingezahlte Summe wieder zurück.
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Die Zinsen für Tagesgeld unterliegen wie bei anderen Geldgeschäften auch den marktüblichen Schwankungen.
Um nun den höchsten Zinssatz, bzw. den besten Anbieter herauszufinden, bietet es sich an, einen Vergleich durchzuführen. Wie auch bei anderen Dingen hat das Internet hier zahlreiche Möglichkeiten, die verschiedenen Angebote einzusehen.
Und da ein Tagesgeldkonto nicht laufzeitgebunden ist, ist es dem Kunden leicht möglich, schnell zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Was das Tagesgeldkonto aber nicht von den anderen Geldanlagen unterscheidet, ist der steuerliche Aspekt. Die Zinserträge müssen wie bei dem Sparbuch auch versteuert werden. Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, der auf alle Anlageformen und Kreditinstitute aufgeteilt werden muss, kann hier Abhilfe schaffen. Das größtmögliche Freistellungsvolumen beträgt bei Alleinstehenden 801 Euro und für Verheiratete den doppelten Betrag, nämlich 1.602 Euro. Diese Summe kann nun auf die verschiedenen Anlagen aufgeteilt werden. Oberhalb dieser Grenze wird der Betrag pauschal mit einem Steuersatz von 25 % versteuert, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der Steuerpflichtige kann aber diesen Pauschbetrag bei seiner jährlichen Steuererklärung anpassen und gegebenenfalls eine Rückerstattung erwirken, wenn sein persönlicher Steuersatz niedriger ist.
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