Wer bekommt Kindergeldzuschuß und wie bekommt man ihn?
Kinder kosten Geld, das steht fest. Mit dem Kindergeld wird ein Teil der Zusatzkosten staatlich gedeckt. Was nicht jeder weiß: für besonders bedürftige Familien gibt es eine Zusatzzahlung, nämlich den Kindergeldzuschuß.
Der Kindergeldzuschuß ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die über das Kindergeld hinausreicht. Nicht jede Familie, die Kindergeld bezieht, hat Anrecht auf die Zusatzleistung. Diese steht nur denjenigen zu, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Gedacht ist die zusätzliche Finanzspritze für Familien, deren Einkommen nur knapp zu hoch für den Erhalt von Sozialleistungen ist und gleichzeitig zu niedrig, um den tatsächlichen Bedarf, die grundlegenden Lebenskosten zu decken.
Berechtigt sind Kinder, die mit den Eltern oder dem Alleinerziehende im gemeinsamen Haushalt leben, noch keine 25 Jahre alt sind und Kindergeld bereits beziehen. Das elterliche Einkommen ist ebenfalls maßgeblich für den Erhalt von Zuschuss. Dieses muss zwischen einer Mindest- und einer Höchstgrenze liegen. Auch das Einkommen der Kinder in Form von Gehalt, eigenem Vermögen oder Sozialleistungen aller Art wird zum Gesamteinkommen der Familie dazugezählt.
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DIe Mindesteinkommensgrenze wird für Paare mit 900 Euro, für Alleinerziehende mit 600 Euro pro Monat angesetzt (Stand 2010). Außerdem muss das Familieneinkommen so hoch sein, dass kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht. Die Höchsteinkommensgrenze der gesamten Familie wird individuell berechnet. Sie setzt sich zusammen aus dem pauschalen Grundbedarf jedes einzelnen Familienmitglieds basierend auf der Berechnung zum Arbeitslosengeld II, dem Anteil der Eltern an der tatsächlich gezahlten Miete inklusive Heizkosten, der in Prozent berechnet wird und dem Kinderzuschlag. Zur Berechnung der Höchsteinkommensgrenze findet man Tabellen und Rechner, die die oben genannten Punkte berücksichtigen.
Wer alle Anforderungen zum Kindergeldzuschuß erfüllt, sollte diesen direkt bei der Familienkasse beantragen, diese gibt auch Auskünfte zu individuellen Sonderfällen. Die Auszahlung erfolgt bei erfolgreichem Antrag jeden Monat gemeinsam mit dem Kindergeld. Der Kindergeldzuschuß ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt maximal 140 Euro pro Monat und Kind. Neuerdings erhalten zuschussberechtigte Eltern von Kindern, die eine allgemein bildende Schule besuchen, zusätzlich 100 Euro Bonuszahlung für Schulkosten pro Jahr.
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