Was macht eine gute schweizer Geldanlage aus?

Die Schweiz ist bekannt für ihr strenges Bankgeheimnis und nach wie vor beliebt bei Sparern. Wer sich für Geldanlagen in der Schweiz interessiert, sollte die möglicherweise anfallenden Steuern kennen.

 

Geldanlagen in der Schweiz erfreuen sich großer Beliebtheit und das Interesse an Sparanlagen scheint nicht abzubrechen. Als Investor wird es in der globalisierten Welt nicht unbedingt leichter, sichere Anlagen für sich zu finden. Die Schweiz bietet einem hier nach wie vor große Vorteile und ist immer einen Blick wert, wenn es um neue Investments geht. Jedoch sollte man auch bei diesem Investmentstandort auf die Details achten.

Wenn es um Geldanlagen geht, richtet die Schweiz sich wie alle anderen auch nach einigen EU-Richtlinien. Es ist zwar richtig, dass die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, sie hat sich aber dennoch der EU-Zinsrichtlinie unterwerfen müssen. Mit dieser hängen die Kapitalertragssteuern zusammen, die als Quellensteuern auf Kapitalerträge gezahlt werden müssen. Zinserträge, die auf schweizer Konten fällig werden, müssen dem deutschen Finanzamt zwar nicht gemeldet werden, es wird aber die Quellensteuer erhoben und diese dann mit Deutschland geteilt. Kapitalerträge müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

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Interessant ist die Schweiz vor allem dann, wenn es um den Kauf und das Halten von Wertpapieren geht. In Deutschland ist es aufgrund der pauschal erhobenen Abgeltungssteuer so, dass Kurs- und Veräußerungsgewinne aus den Wertpapieren versteuert werden müssen. In der Schweiz hingegen sind Kursgewinne steuerfrei und das auch unabhängig von der jeweiligen Haltedauer der Wertpapiere. Als Auslandsinvestor ohne Wohnsitz in der Schweiz müssen aber auch auf diese Gewinne in Deutschland Steuern gezahlt werden.

Nach wie vor gilt in der Schweiz bei Geldanlagen ein strenges Bankgeheimnis. Bankangestellte in der Schweiz dürfen niemandem Informationen zur Verfügung stellen über Konten und Geldanlagen ihrer Kunden. Das Bankgeheimnis erstreckt sich dabei auch auf Zinseinkünfte, die ohne Veranlassung von den Schweizern nicht an fremdländische Finanzämter berichtet werden. Es ist auch immer noch so, dass Banken in der Schweiz und viele Investmentgesellschaften mit diesem Bankgeheimnis werben und es als einen großen Vorteil bei Geldanlagen sehen.

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