Warum man freiwillige Rentenbeiträge leisten kann

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind gesetzlich geregelt. Wer dort nicht einzahlt, muss selbst sehen, wie er im Alter versorgt wird. Doch nicht viele können sich die Beiträge aussuchen.

 

Um im Alter von der gesetzlichen Rentenversicherung Zahlungen zu erhalten, von denen man leben kann, muss man möglichst lange in diese Versicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Beiträge ist gesetzlich geregelt. Man kann nicht durch höhere Beitragszahlungen eine höhere Rente erhalten. Die einzige Möglichkeit für einen Angestellten, die spätere Rente positiv zu beeinflussen, liegt in einer Gehaltserhöhung. Mit dieser würde auch der Beitrag zur Rentenversicherung und damit der spätere Rentenbetrag steigen. Um die vollen Bezüge zu erhalten, muss man aber lange genug eingezahlt haben. Wer früher als gesetzlich vorgesehen in Rente geht, erhält weniger Geld. Aber auch, wer zwischendurch lange Zeiten ohne Beitragszahlungen hatte, muss mit Abstrichen rechnen.

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Um dem zu entgehen, kann man auch dann in die gesetzliche Rente einzahlen, wenn man eigentlich nicht beitragspflichtig wäre. Eine Möglichkeit besteht für Angestellte in sogenannten 400-Euro-Jobs. Für diese Jobs müssen die Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag an die Sozialversicherungen leisten. Wer will, kann dann freiwillige Beiträge leisten, um den Arbeitgeberanteil auf die vollen Bezüge, die bei 400 Euro Monatslohn gefordert würden, aufzustocken. Zusätzlich dürfen auch Selbstständige sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen.

Sinnvoll sind diese Maßnahmen vor allem dann, wenn man den größten Teil seines Berufslebens in die gesetzlichen Systeme einzahlen muss. Kurze Unterbrechungen lassen sich auf diese Weise gut ausgleichen, falls man das Geld hierfür übrig hat. Wer überwiegend durch selbstständige Arbeit oder geringfügige Beschäftigungen seinen Unterhalt verdient, tut meist besser daran, private Vorsorge zu treffen. So können Geldanlagen und Wohnimmobilien meist einen besseren Schutz vor Altersarmut darstellen. Freiwillige gesetzliche Beiträge lohnen eher zur Überbrückung langer Studienzeiten oder bei Arbeitsplatzverlust kurz vor der Rente.

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