Vorsorge: Mit Online-Tools die Sofortrente berechnen
Mit der Sofortrente kann man auch dann eine monatliche Unterstützung im Alter erhalten, wenn zuvor in keine Rentenkasse eingezahlt worden ist. Die Berechnung des jeweiligen Satzes kann man im Internet vornehmen.
Die Sofortrente kann jeder in Anspruch nehmen – unabhängig vom Alter oder vom Gesundheitszustand. Im Gegensatz zu anderen Rentenmodellen wird hier nicht regelmäßig ein Beitrag gezahlt, um nach Eintritt des Rentenalters in den Genuss regelmäßiger Auszahlungen zu kommen. Stattdessen wird einmalig ein Betrag, die sogenannte Einmalzahlung, geleistet - mit der monatlichen Auszahlung auf Lebenszeit kann dann umgehend begonnen werden. Eine Gesundheitsprüfung durch den Anbieter der Sofortrente erfolgt im Regelfall nicht.
Wie hoch die Einmalzahlung sein kann, ist je nach Versicherer unterschiedlich. In den meisten Fällen wird jedoch ein Mindestbetrag festgelegt, der in jedem Fall gezahlt werden muss. Im Internet stellen sowohl die Versicherungsunternehmen als auch unabhängige Vergleichsportale spezielle Online-Werkzeuge zur Verfügung, mit denen man die monatlich zu erwartende Rente ermitteln kann. Dazu können der jeweilige Anbieter und die gewünschte Höhe der Einmalzahlung ausgewählt werden,die eine genaue Berechnung des Satzes gewährleisten. Anhand dieser Informationen kann sich der Verbraucher überlegen, ob die Sofortrente das richtige für ihn ist und welche Versicherung die besten Konditionen anbietet. Generell gilt: Je höher der eingesetzte Betrag, desto höher sind auch die monatlichen Rentenzahlungen.
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Die Sofortrente kann sich für all jene eignen, die überraschend in den Besitz einer größeren Geldsumme gelangt sind – beispielsweise durch eine Erbschaft oder einen Gewinn im Lotto. Die Rente selbst setzt sich aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammen: Der Garantiebetrag bleibt während des gesamten Auszahlungszeitraums unverändert, die sogenannte Überschussbeteiligung wird hingegen laufend neu berechnet und kann sich dementsprechend ändern.
Grundsätzlich ist nur derjenige im Hinblick auf die Rentenzahlungen bezugsberechtigt, in dessen Namen der Rentenvertrag abgeschlossen wurde. Allerdings können diverse Zusatzvereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen getroffen werden, die den Schutz für die Hinterbliebenen sowie die Flexibilität des Rentenmodells steigern. Wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart, so erfolgen die Zahlungen innerhalb dieses Zeitraums ungeachtet dessen, ob der eingetragene Bezugsberechtigte verstorben ist – der Versicherer leistet dann an die Erben oder eine andere Person, die als bezugsberechtigt eingetragen wurde. Eine andere Variante des Hinterbliebenenschutzes ist die Beitragsrückgewähr: Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers erhalten die Angehörigen das eingezahlte Kapital abzüglich bereits erbrachter Leistungen. Durch diese Zusatzvereinbarungen wird die Sofortrente flexibler und kann individuell an die eigenen Ansprüche angepasst werden – allerdings sinken dadurch die monatlichen Auszahlungen.
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