Vermögenswirksame Leistungen und ihre Richtlinien

Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Die Höhe der Leistungen kann von Branche zu Branche allerdings unterschiedlich ausfallen.

 

Vermögenswirksame Leistungen, auch unter den Abkürzungen VL und VWL bekannt, können für den Arbeitgeber entweder tariflich festgelegt sein oder aber auch freiwillig von ihm geleistet werden. Der Vermerk dieser Leistungen steht in einem von Branchen abhängigen Tarifvertrag. Wird die Leistung von dem Arbeitgeber freiwillig gezahlt, wird er in einem individuellen Arbeitsvertrag verzeichnet. Vermögenswirksame Leistungen werden nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz durch eine Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert. Die Arbeitnehmersparzulage kann je nach Art der VWL 20 Prozent oder auch neun Prozent betragen. Hierbei ist die Summe auf 400 Euro bzw. auf 470 Euro jährlich begrenzt. Eine Festlegung der jeweiligen Sparzulage erfolgt über das zuständige Finanzamt des Arbeitnehmers. Zusätzlich gehört auch die Verwaltung der vermögenswirksamen Leistungen zu dem Aufgabenbereich der Finanzämter.

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Der Arbeitgeber überweist die VL auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers. Der Zeitpunkt der Zahlung erfolgt in der Regel monatlich zusammen mit der Lohn – oder Gehaltszahlung. Außerdem ist es auch möglich, dass ein Arbeitnehmer zusätzlich zu der VWL des Arbeitgebers einen eigenen Teil dazubezahlt. In diesem Fall wird der Anteil des Arbeitnehmers direkt von der Lohn- oder auch Gehaltszahlung einbehalten und gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil auf das Anlagekonto überwiesen. Die VL wird genau wie die Lohn- oder auch Gehaltszahlungen besteuert und unterliegt somit dem sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Diese Besteuerung gilt allerdings nicht für die freiwillige Arbeitnehmersparzulage. Im Gegensatz zu dem VWL-Beitrag des Arbeitgebers zählt die Zuzahlung durch den Arbeitnehmer nicht zu der Lohn- oder Gehaltszahlung und wird folglich auch nicht besteuert. Der Arbeitnehmer ist allerdings dazu verpflichtet, die Anlage der freiwilligen Sparzulage nachzuweisen.

Die Höhe der Auszahlung einer VL kann von Branche zu Branche sehr unterschiedlich ausfallen. So erhalten beispielsweise die Angestellten oder auch Beamte des öffentlichen Dienstes einen Beitrag von 6,65 Euro auf ihr persönliches Anlagekonto.

vwl

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