Tipps für eine ganz legale Geldanlage in der Schweiz
Die Schweiz will ihr Image als Steuerparadies loswerden. Wer eine Geldanlage in der Schweiz plant, muss Steuern im Gastland und zu Hause bezahlen. Dies wird von beiden Behörden überwacht.
"Der hat sein Geld sicher angelegt - auf einem Nummernkonto in der Schweiz". Immer noch kursiert die Behauptung, die Alpenrepublik sei ein Paradies für internationale Kriminelle, die ihr ergaunertes Geld anonym und steuerfrei auf Schweizer Banken parken könnten.
Tatsächlich herrscht in der Schweiz ein strenges Bankgeheimnis, die Weitergabe von Bankdaten der Kunden, etwa an deren Heimatbehörden, geschieht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jedoch: Menschenrechtsorganisationen, die in der Schweiz Konten diverser Diktatoren vermuten und der Vorwurf ausländischer Regierungen, Steuerflüchtige würden ihre Gelder in der Schweiz verstecken, hat die Schweizer Regierung veranlasst, das Bankgeheimnis zu lockern und damit auch das Vertrauen ausländischer Anleger zu stärken.
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Grundsätzlich ist die Geldanlage in der Schweiz natürlich jedem Weltbürger erlaubt. Die Schweiz ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Das bedeutet, dass der Kapitalverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Ländern nicht von staatlicher Seite her reglementiert werden darf. Der Anleger ist aber verpflichtet, seine gesamten Einnahmen, die er weltweit erzielt hat, in seinem Heimatland zu versteuern. Gleichzeitig verlangen aber auch die Schweizer Behörden eine Steuererklärung. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben Deutschland und die Alpenrepublik ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Danach werden dem deutschen Kontoinhaber die in der Schweiz gezahlten Steuern auf die in Deutschland gezahlten Abgaben angerechnet. Wird von den deutschen Behörden ein Steuerflüchtiger in der Schweiz vermutet, leistet die Schweiz im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens seit März 2009 Amtshilfe.
Mit diesem Beschluss des Schweizer Bundesrates will die Alpenrepublik das Image des Steuerparadieses endlich loswerden. Mit dieser Neuerung wurde gleichzeitig mit einem anderen Vorurteil aufgeräumt: Der ausländische Kontoinhaber muss auch für seine Geldanlage in der Schweiz Quellensteuer auf seine Erträge entrichten. Gemäß der EU-Zinssteuervereinbarung von 2003 wird seither in vermeintlichen Steuerparadiesen, auch in Luxemburg, Ertragssteuer erhoben.
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