Riester-Rente: Angebot einholen und vergleichen

Sie ist eine zusätzliche Versicherung zur Altersrente und zielt besonders auf Sozialschwächere ab, die Riester-Rente. Angebot und Nachfrage der staatlich geförderten und privat finanzierten Rente sind groß.

 

Nach der umfassenden Rentenreform wurde 2002 die Riester-Rente als eine zusätzliche Möglichkeit für die Altersvorsorge eingeführt. Die Beiträge zu diesem Rentenmodell müssen zwar privat bezahlt werden, doch der Staat subventioniert diese Rente durch die sogenannte Altersvorsorgezulage und einem Sonderausgabenabzug. Die Steuerersparnis, die sich aus diesem Sonderabzug ergibt, wird mit der Altersvorsorgezulage verrechnet. Der Sonderausgabenabzug findet nur dann statt, wenn keine Steuerfreistellung durch die Altersvorsorgezulage erreicht wird. Bei Familien mit vielen Kindern ergibt sich aufgrund der hohen Zulagen meist kein steuerlicher Effekt. Die Riester-Rente soll dem prognostizierten Absinken des Nettorentenniveaus entgegenwirken.

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Das Riester-Rente-Angebot ist groß. Viele Anbieter haben aus ihrem bestehenden Portfolio ganz spezielle Tarife entwickelt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und diese zertifizieren lassen. Ohne Zertifizierung ist eine Zulassung als Riester-Rente nicht möglich. Förderfähige Sparformen sind das Bausparen, das Fondssparen, klassische private Rentenversicherungen oder auch Pensionskassen. In staatlich geförderten Sparplänen müssen alle Kosten, wie zum Beispiel die Gebühren für ein Depot, klar definiert und für den Anleger transparent sein. Der Anleger muss bei Vertragsabschluss wissen, wie viel Geld tatsächlich gespart wird.

Das Riester-Rente-Angebot nutzen können alle, die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Aber auch Arbeitslose, die staatliche Leistungen erhalten oder auch Wehr- und Zivildienstleistende haben einen Anspruch. Die nach dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, benannte Rente richtet sich vor allem an Bürger, die nur ein geringes Einkommen haben. Familien mit vielen Kindern profitieren in besonderem Maße von den hohen Altersvorsorgezulagen. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist die Riester-Rente eine gute Möglichkeit, denn die darin angesparten Beträge werden nicht auf das Vermögen des Leistungsempfängers angerechnet und wirken sich somit nicht mindernd auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung aus.

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