Mit der Riester Rente zusätzlich fürs Alter sparen
Die Riester Rente soll Schutz vor Armut im Alter bieten. Der Staat hilft mit Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug beim Aufbau von Kapital für die Zeit nach dem Berufsleben. Zahlreiche Anbieter umkämpfen den Markt.
Als Pflichtversicherter beim Träger einer gesetzlichen Rentenversicherung hat man es leicht: Die Beiträge, die für die spätere Altersrente Monat für Monat fällig werden, bekommt man gar nicht erst in die Hand; sie werden vom Brutto-Gehalt abgezogen, und ihre Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel die Hälfte hinzu. An der Höhe der späteren Rente gibt es nichts zu deuteln: Sie errechnet sich aus der Rentenformel, und wer ein ganzes ungebrochenes Arbeitsleben lang relativ gut verdient hat, wird sich mit dem Gedanken an Armut im Alter nicht plagen müssen. Noch ist das so.
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Aber bereits 2000/01 knabberte eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung am Rentenniveau und drückte es für den so genannten Eckrentner von damals 70 auf 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Damit ist angesichts der mittlerweile auf den Kopf gestellten Alterspyramide – unten die breite Basis der Alten, oben die dünne Spitze der ganz Jungen – das Ende noch nicht erreicht. Auch die „Rente mit 67“ wird ein Rentnerdasein in gemütlichem Wohlstand nicht mehr garantieren, schon gar nicht denjenigen, deren Berufslaufbahn durch Umwege wie Billig-Jobs oder Arbeitslosigkeit gekennzeichnet war. Nicht von ungefähr entstand just 2000/01 im Hause eines Bundesministers das Modell der Riester Rente.
Sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung, für die der Staat massiv wirbt: mit unmittelbaren Zulagen zu den Einzahlungen oder der Möglichkeit, Sonderausgaben steuerbegünstigt geltend zu machen. Die klassische Form der Riester Rente ist die Auszahlung einer monatlichen Leibrente, aber es gibt viele andere Angebote zur privaten Altersvorsorge. Sie richten sich nicht nur an Arbeiter und Angestellte, sondern auch an Beamte, Arbeitslose und andere Bevölkerungsgruppen. Eine kaum überschaubare Zahl von Anbietern tummelt sich auf dem umkämpften Markt – das Riestern ist nicht so lückenos geregelt wie die gesetzliche Rentenversicherung. Alle Anbieter müssen allerdings ein amtliches Zertifikat vorweisen. Ohne Zertifikat kein Riestern. Im Orkus dürfte das Riester-Kapital auch bei einer erneuten Bankenpleite deshalb nicht verschwinden.
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