Kostenlos: Werkvertrag und andere Vertragsvorlagen

Viele Selbstständige und Privatleute benötigen die unterschiedlichsten Vertragsvorlagen und möchte diese am liebsten kostenlos. Werkvertrag-Muster kann man im Internet herunterladen. Meist kostet es jedoch etwas.

 

Generell versteht man unter einem Werkvertrag einen privatrechtlichen Vertrag, in dem eine Gegenleistung vereinbart wird. Der eine Vertragspartner verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk für den anderen Vertragspartner, den Besteller, herzustellen. Der Besteller verpflichtet sich gleichzeitig, für das Werk eine Vergütung, den sogenannten Werklohn, zu bezahlen. Typische Beispiele für Tätigkeiten, die durch einen Werkvertrag geregelt werden können, sind unter anderem Möbelanfertigungen, Taxifahrt, Anfertigung von künstlerischen Bildern oder Skulpturen oder auch die Erstellung von Plänen oder Gutachten. Anders als beim Dienstvertrag zielt der Werkvertrag auf ein festgelegtes Ergebnis ab. Dies können sowohl materielle als auch immaterielle Sachen sein, aber auch das Ergebnis einer speziellen Dienstleistung. Häufig werden in der Praxis Werkverträge, die die Erstellung eines urheberrechtlich geschützten Werks beinhalten, mit einem gesonderten Urheberrechtsvertrag kombiniert. Hier werden insbesondere die Nutzungs- und Verwertungsrechte durch die auftraggebende Vertragspartei geregelt. In Deutschland sind die Bestimmungen für Werkverträge im BGB geregelt.

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Wer kostenlos Werkvertrag-Muster bekommen möchte, der kann im Internet fündig werden. Hier gibt es aber auch Mustervorlagen, für die man eine kleine Gebühr von einigen Euro bezahlen muss. Auch in spezieller Fachliteratur sind häufig Musterverträge abgedruckt. Typische und häufig genutzte Vorlagen sind zum Beispiel Gesellschafterverträge für verschiedene Rechtsformen, Dienstverträge, Arbeitsverträge, aber auch Kaufverträge. Häufig sind diese jedoch nicht kostenlos. Werkvertrag-Muster sollten auf jeden Fall die folgenden Punkte berücksichtigen und regeln. Zum einen muss die Aufgabenstellung detailliert definiert sein, und zum anderen müssen die weiteren Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, also genaue Kosten, Fertigstellungstermin, Zahlungsvereinbarungen, Haftung und Gewährleistung, Kündigung und Nutzungsrechte, geregelt werden. Generell sollte man Musterverträge jedoch nicht ohne Weiteres verwenden und im Zweifelsfall einen rechtlichen Beistand konsultieren.

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