Forward Darlehen – Kredit mit festen Vorlaufzeiten
Wer eine Immobilie bauen, kaufen oder umbauen will, der muss sich bei einer Bank das dafür notwendige Geld leihen. Um sich möglichst günstige Zinssätze zu sichern, greifen Viele auf so genannte Forward Darlehen zurück.
Wer die Wirtschaftsnachrichten aufmerksam verfolgt, der stellt fest, dass die Zinspolitik von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig ist. Für Kreditnehmer bedeutet dies, dass die Zinssätze, zu denen sie sich bei einer Bank oder einem Kreditinstitut Geld leihen, mehr oder weniger stark schwanken können, was die konkreten Planungen einer Finanzierung oft kompliziert macht. Ist ein Kreditnehmer allerdings flexibel, was den Zeitpunkt der Kreditnahme angeht, kann er sich mit einem so genannten Forward Darlehen einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern. Eine Methode, die ausschließlich bei der Immobilienfinanzierung und hier meist bei der so genannten „Prolongation", also der Anschlussfinanzierung, genutzt wird.
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Anders als bei einem „normalen“ Kredit wird ein Forward Darlehen, nicht sofort ausbezahlt, sondern erst nach einer gewissen Zeit. Wie lang diese Vorlaufzeit im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab, möglich sind Vorlaufzeiten von bis zu 60 Monaten. Während dieser Vorlaufzeit fallen für den Kreditnehmer, anders als bei anderen Darlehensformen, keine Bereitstellungszinsen an. Allerdings muss der Kreditnehmer bei einem Forward Darlehen einen gewissen Zinsaufschlag in Kauf nehmen. Dafür hat er jedoch die Sicherheit, dass er den Kredit bei Beginn der Laufzeit zu den günstigen Zinsen erhält, die beim Vertragsabschluss ausgemacht wurden. Auch wenn die Zinsen mittlerweile gestiegen sein sollten. Die Höhe des Zinsaufschlages kann von Institut zu Institut mehr oder weniger stark variieren. Entscheidend für die Höhe des Aufschlages sind beispielsweise die Zinsstruktur und die Länge der vereinbarten Vorlaufzeit.
Darüber hinaus unterscheidet man bei dieser Art von Darlehen noch zwischen einer „echten" und einer „unechten" Form. Bei der „echten" Form beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag, an dem das Darlehen auch tatsächlich ausgezahlt wird. Wählt der Anleger dagegen die „unechte" Form des Darlehens, beginnt die Zinsbindungsfrist bereits mit dem Vertragsabschluss. Am Tag der Auszahlung besteht dann also nur noch eine „Restlaufzeit“ für die Zinsbindung.
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