Festgeld: Zinssatz unterschiedlich nach Anlagedauer.
Eine gute Möglichkeit, sein Guthaben kurzzeitig anzulegen, bietet die Festgeldanlage. Die Anlagedauer ist unterschiedlich. Bis zu bestimmten Beträgen bietet diese Sparform ein Höchstmaß an Sicherheit.
Viele Sparer sparen ein Guthaben für einen bestimmten Zweck an. Für die Erfüllung eines Wunsches gibt es ein festgelegtes Sparziel verbunden mit einem festen Termin. Das bedeutet, dass sich der Sparer mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geldmitteln nur für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Diese Begrenzung auf einen Zeitrahmen schränkt die Auswahl an Sparformen erheblich ein. Mögliche Sparprodukte können Festgeldkonten, Tagesgeldkonten oder ein Geldmarktfonds sein.
Um die richtige und passende Anlage für sein Guthaben zu finden, sollte der Anleger sich bei einzelnen Geldinstituten nach den Zinssätzen und den damit verbundenen Kosten erkundigen. Dabei sollte er nicht nur bei seiner Hausbank und den gut zu erreichenden Banken und Sparkassen um die Ecke nachfragen, denn gerade die Direktbanken oder Internetbanken bieten immer wieder im Vergleich gute Zinssätze für die einzelnen Produkte an. Oftmals sind diese Produkte abhängig von dem Anlagebetrag, vielfach kann aber bereits mit einem kleinen Betrag ein Konto eröffnet werden.
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Die Zinsen für ein Festgeldkonto hängen in aller Regel von der Dauer der Anlage ab. Die meisten Festgeldanlagen haben eine Laufzeit zwischen dreißig und neunzig Tagen, wobei der Zinssatz für die etwas längerfristige Anlage in normalen Zeiten ein wenig höher ist. Der Zinssatz ist für den abgeschlossenen Zeitraum fest und der angelegte Betrag wird zum Ende wieder frei. Dann kann der Anleger entscheiden, ob er sein Geld noch einmal anlegen möchte oder der Betrag jetzt benötigt wird. Bedenken sollte der Anleger, dass er für seine Zinseinkünfte eine Steuer, die Zinsabschlagssteuer, bezahlen muss. Diese Steuer wird zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und einer eventuellen Kirchensteuer direkt von seinem Bankinstitut an das Finanzamt abgeführt. Verhindern kann der Anleger diese Abgabe nur, wenn er dem betreffenden Geldinstitut vor Abrechnung und Erstattung der Zinsen einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilt. Liegt dieser Auftrag nicht vor, kann der Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung das einbehaltene und abgeführte Geld zurückholen.
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