Einnahmen aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung
In jedem Jahr wieder stellt sich dem Steuerpflichtigen die wichtige Frage, welche Einnahmen aus Kapitalvermögen er in der Steuererklärung angeben muss und welche Einnahmen steuerfrei sind.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß alle Einnahmen aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung anzugeben sind. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Einnahmen aus dieser Einkunftsart bei Alleinstehenden unter dem Freibetrag von 801,00 € betragen, bei Verheirateten unter 1602,00 €, oder die Einnahmen oberhalb dieser Grenze liegen. Einfach hat es derjenige, dessen Einnahmen unterhalb der Freigrenzen liegen, denn mit einem entsprechenden Kreuz in den Steuerformularen ist diese Einkunftsart abgehandelt. Alle Steuerpflichtigen oberhalb der Freigrenze müssen ein entsprechendes Formular ausfüllen und mit gesonderten Nachweisen der Geldinstitute einreichen.
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Einnahmen aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland der Zinsabschlagssteuer, die 25 % der Einkünfte beträgt. Diese Steuer wird von den Anlageinstituten an das Finanzamt abgeführt, sofern der Anleger keinen Freistellungsauftrag eingereicht hat. Liegt dem Geldinstitut ein entsprechender Freistellungsauftrag vor, wird die Steuer erst oberhalb der oben genannten Grenzen abgezogen.
Unter Einnahmen aus Kapitalvermögen versteht man alle Zinseinkünfte, die man auf sein vorhandenes Kapital erhält. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Anleger sein Geld in einen Banksparplan investiert hat oder ob er mit seinem Guthaben ein Bausparkonto anspart. Einnahmen sind auch Kursgewinne, die ein Anleger in einem Investmentfonds erzielt hat oder auch Kursgewinne beziehungsweise Dividendenzahlungen eines Aktionärs. Die Überschussanteile aus den bei uns Deutschen so beliebten Kapitallebensversicherungen fallen im Übrigen auch unter diese Rubrik. Die Kosten für die Anlagen dürfen selbstverständlich mit den Einnahmen verrechnet werden. Die Geldinstitute sind verpflichtet, dem Anleger eine Jahresaufstellung zukommen zu lassen, aus der Einnahmen und Kosten hervorgehen.
Besonders pfiffige Anleger steuern ihre Einnahmen so, daß sie immer innerhalb der Freigrenzen liegen. Dabei investieren sie ihr Kapital zum Beispiel in abgezinste Sparbriefe, deren Rückzahlung und Zinszahlungen in unterschiedlichen Jahren vorgenommen werden. Das erfordert natürlich eine gewisse Beschäftigung mit dem vorhandenen Kapital, führt aber auch zu höheren Erträge.
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