Die vier Gattungen der Aktienemission im Überblick
Aktien können vom Emittenten auf vier verschiedene Arten ausgegeben werden. Gesetzliche Regelungen sollen sowohl Aktionäre als auch Gläubiger schützen und den Wertpapierhandel regulieren.
In Deutschland werden Unternehmen, die sie zur Aufteilung ihres Grundkapitals in Aktien entschließen, als Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet. Unternehmen können Wertpapiere nach dem Einheitsprinzip herausgeben, also alle Aktionäre gleichbehandeln, oder selbst gewählte Abstufungen treffen – zum Beispiel durch Vorzugs- oder Inhaberaktien.
Die Herausgabe neuer Aktien bezeichnet man als Emission im wirtschaftlichen Sinne, der Herausgeber wird dementsprechend als Emittent bezeichnet. Die Zulassung für eine Wertpapieremission muss gemäß § 32 Absatz 2 Börsengesetz (BörsG) bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden, und zwar vom Emittenten sowie einem Kreditinstitut, das zum Handel an einer Börse im Inland zugelassen ist. Der Emittent muss Informationen zu den Wertpapieren in schriftlicher Form zusammenfassen, vom Kreditinstitut unterzeichnen lassen und der Zulassungsstelle vorlegen. Auch im Ausland ist die Emission von Aktien in Teilen gesetzlich geregelt. In den USA wurde 1.933 der Securities Act erlassen, nach dem alle Neuemissionen bei der Securities and Exchange Commission (SEC) angemeldet werden müssen. Dieses Aktiengesetz galt insbesondere als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise, die zuvor für eine Erschütterung des globalen Finanzmarktes gesorgt hatte.
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Es werden vier Gattungen von Aktienemissionen unterschieden. In vielen Fällen findet die Herausgabe der Papiere direkt bei der Neugründung einer AG statt. Bei der zweiten Variante wird eine Gesellschaft, die bisher in einer anderen Rechtsform existierte, in eine AG umgewandelt und emittiert anschließend Aktien. Die dritte Emissionsart ist abhängig vom Zeitpunkt: Kommt es zu einer Kapitalerhöhung des Unternehmens, werden zusätzliche Wertpapiere - sogenannte "junge Aktien" - emittiert. Die vierte Variante ist der Aktiensplit: Hierbei werden bestehende Aktien aufgeteilt (gesplittet) – die Anzahl vermehrt sich, der Wert wird gleichzeitig geringer. In diesem Fall spricht man häufig auch von der Ausgabe von Gratisaktien.
Zu den größten Börsengängen der Geschichte gehört beispielsweise die Emission der Aktien von General Motors im Jahr 2010: Der Erlös betrug mehr als 23 Milliarden US-Dollar. Der größte Börsengang in Deutschland war derjenige der Deutschen Telekom 1996 – der Wert lag bei rund 13 Milliarden Euro. Die Anzahl aller Börsengänge weltweit fand Ende des 20. Jahrhunderts einen Höhepunkt – allein an der Frankfurter Börse kam es 1999 zu mehr als 160 Neuemissionen.
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